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Der Weg zur Lizenz

China Herstellerlizenz für Dampfkessel und Druckbehälter


1. Antrag zusammenstellen
Für die Antragstellung ist ein spezielles Antragsformular zu verwenden. Der Antrag kann nur in englischer oder chinesischer Sprache erstellt werden. Neben den algemeinen Angaben zum Unternehmen sind die bereits vorliegenden Zertifizierungen z. B. ISO 9001, HP 0-Zulassung, EN ISO 3834, ASME-Code anzugeben. Der Antragsteller muss in einer Liste alle seine Produkte einstufen, für die er eine Lizenz beantragen möchte.

Dem Antrag sind nachstehende Dokumente beizufügen (Original chinesisch oder englische oder entsprechende Übersetzungen in diesen Sprachen:

1. Allgemeine Informationen über das Unternehmen

2. Kopien über Nachweise der offiziellen Eintragung/Anmeldung des Unternehmens z. B. Handelsregister, IHK

3. Kopien der vorhandenen Zertifikate/Lizenzen wie z. B. IS0 9001, HP 0-Zulassung, EN ISO 3834-2/3, Druckgeräterichtlinie, ASME,

4. Unterlagen über typische Produkte mit angaben der Parameter wie Größe, Volumen, Drücke usw.. Dies kann auch über Kataloge, Prospekte und technische Spezifikationen erfolgen

5. Zeichnungen und Design- bzw. Konstruktionsunterlagen (nur für Produkte wie z. B. Gaszylinder, Sicherheitsventile, Berstscheiben, Ventile)

6. Qualitätshandbücher

7. Liste mit techn. Daten der beantragten Produkte

8. Andere ergänzende Unterlagen, die der Antragsteller für sinnvoll erachtet.

2. Antrag einreichen
Der Antrag ist einzureichen bei SELO (Special Equipment Licensing Office). Diese Organisation untersteht der Behörde AQISIQ (General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine P. R. C.) und ist für ausländische Unternehmen für die Abwicklung des Lizenzierungsverfahrens verantwortlich.

Anschrift:

SELO
Building 2, Xi Yuan, He Ping Jie

Chao Yang District
Beijing 10013 P. R. China

3. Antragsprüfung und Entscheidung
Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der des vollständig ausgefüllten Antrags incl. der erforderlichen Dokumente wird der Antrag geprüft und ggf. angenommen. Der Antragsteller erhält eine Kopie des Antrages mit der Bestätigung der Antragsannahme zurück.

4. Auditierung durch eine Zertifizierungsstelle
Für die Auditierung muss der Hersteller ein fertiggestelltes Testprodukt in dem beantragten Level zur Verfügung haben, dass in Übereinstimmung mit den "TSG 21-2016 Supervision Regulation on Safety Technology for Stationary Pressure Vessels" konstruiert und gefertigt wurde.
Der Hersteller erhält mind. 1 Woche vor das vereinbarte Audit einen Audit-Ablaufplan. Das Auditteam (3 Personen) führt das Audit in der Regel innerhalb von 3-5 Tagen beim Hersteller durch.

Beim Audit werden nachstehende Aspekte überprüft:

1. Die Resourcen des Herstellers (Personal, Betriebsstätten, Verwaltungs- und Betriebseinrichtungen für die Konstruktion, Herstellung und Prüfung.

2. Zulassung bzw. Meldung des Hersteller als offizielles eingetragenes Unternehmen z. B. durch Nachweis der Handelsregistereintragung

3. Bereitstellung ausreichendes und qualifiziertes Personal für Konstruktion, Werkstoffprüfung, schweißtechn. Überwachung, Wärmebehandlung, zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, Druckprüfung und Endabnahme.

4. Bereitstellung über ausreichend geeignete Einrichtungen und Maschinen für die Verformung, Materialtrennung und Schweißen der relevanten Werkstoffe sowie Hebe- und Transporteinrichtungen.
Der Hersteller muss über geeignete Lager bzw. Sperrlager sowie spezielle Lagerräume für Schweißzusatzwerkstoffe verfügen.
Der Hersteller muss über ausreichende Möglichkeiten für die Durchführung von Durchstrahlungsprüfungen verfügen.

5. Spezifische Anforderungen sind je nach beantragten Level erforderlich z. B. Pressen mit bestimmten Anpressdrücken, Vakuumeinrichtungen, Biegemaschinen mit bestimmten Umformvermögen, spezifische Wärmebehandlungseinrichtungen, spezifische Prüfeinrichtungen usw.

6. Falls der Hersteller korrosionsbeständige Werkstoffe oder Nichteisenmetalle verarbeitet, muss er über spezielle Arbeitsplätze, Verarbeitungseinrichtungen, Trenneinrichtungen, Schweißeinrichtungen sowie Hebeeinrichtungen verfügen, die nicht für Kohlenstoffstähle verwendet werden.

7. Der Hersteller verfügt über ein Qualitätssicherungssstem incl. der dazugehörigen Dokumente, dass den Mindestanforderungen TSG 21-2016 Supervision Regulation on Safety Technology for Stationary Pressure Vessels" erfüllen kann.

8. Implementierung des in einem Handbuch dokumentierten Qualitätssicherungssystems.

9 Die angewendeten technischen Unterlagen des relevanten Regelwerks und der anwendbaren Normen und techn. Spezifikationen einschl. Druckbehälterschild, Designunterlagen, Herstellungs- und Prüfdokumentation entsprechen den Anforderungen

10. Das vom Hersteller angefertigte und vorgestellte Test-Produkt entspricht den TSG 21-2016 Supervision Regulation on Safety Technology for Stationary Pressure Vessels"

5. Auditbericht
Das Auditteam erstellt eine Auditbericht und teilt dem Hersteller die Auditbewertung mit:

- accord with the requirements
- need to rectify
-disaccord with the requirements


6. Behandlung von Auditabweichungen
Falls Korrekturmaßnahmen erforderlich sind, sollen diese innerhalb von 6 Monaten durchgeführt und dem Auditteamleiter schriftlich mit den entsprechenden Nachweisen mitgeteilt werden. Wenn der Hersteller die Abweichungen nicht innerhalb der 6 Monaten durch Korrekturmaßnahmen beseitigen konnte, wird der Status des Audits in "Lizenzanforderungen nicht erfüllt" geändert und die Lizenzerteilung kann nicht erteilt werden.

7. Abschlussbericht und Lizenzerteilung
Die Zertifizierungsstelle erstellt auf der Basis des Auditsberichts einen Abschlussbericht an die Behörde AQSIQ. Falls der Abschlussbericht den Status "Lizenzanforderungen erfüllt" enthält, wird AQSIQ die Lizenz innerhalb 20 Arbeitstagen erteilen. Andernfalls erhält der Hersteller die Mitteilung, dass die Lizenzanforderungen nicht erfüllt wurden.

 

8. Zahlung
Der Antragsteller muss eine Vorauszahlung innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto von CSEI durchführen. Nach Abschluss des Audits übermittelt CSEI dem Antragsteller eine endgültige Zahlungsaufforderung (zweite Rechnung) und eine detaillierte Zahlungsaufstellung.