Behälter Fluidart: Flüssigkeit Fluidgruppe: 2 |
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Behälter gemaß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii zweiter Gedankenstrich Als Ausnahme hiervon sind Baugruppen für die Erzeugung von Warmwasser nach Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 2 entweder einer EU-Baumusterprüfung (Modul B — Entwurfsmuster) im Hinblick auf ihre Konformität mit den wesentlichen Anforderungen des Anhangs I Nummern 2.10, 2.11, 3.4, 5 Buchstabe a und 5 Buchstabe d oder einer umfassenden Qualitätssicherung (Modul H) zu unterziehen.
bei Fluiden der Gruppe 2, wenn der Druck PS grösser als 10 bar und das Produkt PS•V grösser als 10000 bar•Liter ist oder wenn der Druck PS grösser als 1 000 bar ist |