|
ADR 2019 Im Rahmen der turnusmäßigen (alle 2 Jahre) Anpassungen wurden die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter unter Berücksichtigung von neuen Erkenntnissen in Wissenschaft und Technik geändert. Die Umsetzung in nationales Recht wurde durch die Änderung der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) vollzogen.
Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen uns Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße Die Informationsschrift BGI-590 der DGUV behandelt die Beförderung
von Flüssiggaspackungen, Druckgaspackungen und Kartuschen auf der Straße und richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die diese Beförderungen durchführen. Sie behandelt u. a. die anzuwendenen Vorschriften, Freistellungen nach ADR, die Eigenschaften von Flüssiggas, die ADR-Vorschrften.
Neue Ortsbewegeliche Druckgeräte Verordnung - ODV Zum 3. Dezember 2011 wird die bisherige OrtsDruckV von der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) abgelöst. Die neue Verordnung setzt die Europäische Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte in nationales Recht um.
Richtlinie 2010/61/EU passt Binnenlandrichtlinie an den technischen Fortschritt an Das europäische Recht zur Beförderung gefährlicher Güter wurde mit der Richtlinie 2010/61/EU an den technischen Fortschritt angepasst. Die Bestimmungen der internationalen Übereinkommen ADR/RID/ADN werden alle zwei Jahre an den technischen Fortschritt angepasst. Am 1. Januar 2011 treten geänderte Fassungen dieser Übereinkommen mit einem Übergangszeitraum bis 30. Juni 2011 in Kraft. Die Verweise in der Binnenmarktrichtlinie 2080/68/EG auf die Anlagen der Übereinkommen ADR//RID/ADN 2011 werden daher mit der neuen Richtlinie 2010/61/EU geändert. Mehr Informationen in einem Fachbeitrag.
Neue Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) Mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2010/35/EU im EU-Amtsblatt ist die bisherige Richtlinie 1999/36/EG abgelöst. Die neue Richtlinie ersetzt auch vier weitere Richtlinien über "EWG-Flaschen" und trägt zusammen mit der "Binnenland-Richtlinie" über die Beförderungen gefährlicher Güter 2008/68/EG zu einer Rechtsvereinfachung bei. Damit werden die harmoniserter Rechtsvorschriften unionsweit auf die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter ausgeweitet.
TPED gilt seit 1.7.2005 auch für Druckfässer, Flaschenbündel und ortsbewegliche Tanks Seit 1.7.2005 fallen neben Druckfässern und Flaschenbündel auch ortsbewegliche Tanks in den Anwendungsbereich der Richtlinie 1999/36/EG und der Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (OrtsDruckV). Wegen fehlender techn. Vorschriften und einschlägiger europäischer Normen wurde mit der Entscheidung der Kommission vom 18.7.2003 für Druckfässer, Flaschenbündel und Tanks das Inkrafttreten der Richtlinie auf den 1.Juli 2005 verschoben. Für Druckgefäße (Flaschen, Großflaschen, Kyro-Behälter) war die Richtlinie bereits zum 1.7.2001 in Kraft getreten.
Neue Leitlinien zur TPED Die Sachverständigengruppe hat weitere Leitlininen zur TPED herausgegeben. Somit stehen jetzt 45 Leitlininen zur Verfügung, die zut Interpretation und zur Konsistenten Anwendung der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte beitragen. Alle Leitlinien sind hier aufrufbar.
|