Unsicheres Produkt Welche Maßnahmen sind vom Hersteller einzuleiten? Hersteller und Zwischenhändler von Konsumprodukten müssen nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) im Sinne des Verbraucherschutzes entsprechene Korrekturmaßnahmen durchführen, falls Ihnen Beweise vorliegen, dass eines Ihrer Produkte unsicher sein könnte. Die Verpflichtungen von Herstellern und Zwischenhändlern zu Korrekturmaßnahmen variieren je nach den gegebenen Umständen. Unternehmen müssen Vereinbarungen mit ihren Lieferanten abschließen, aus denen ihre entsprechenden Verpflichtungen zu Korrekturmaßnahmen hervorgehen. Hersteller bzw. Zwischenhändler müssen im Rahmen ihrer Produktüberwachung Kontrollverfahren einrichten, die Informatiionen über Ihre Produkte erfassen und analysieren wie z. B. - Berichte über Unfälle, an denen die Produkte beteiligt waren Entscheidend für erfolgreiche Korrekkturmaßnahmen sind rasches Handel und wirkungsvolle Kommunikation zwischen Hersteller, Händler, Überwachungsbehörden und Verbrauchern. Die einzuleitenden Maßnahmen sind für jeden Einzelfall festzulegen (siehe auch 1,5 MB Leitfaden für Korrekturmaßnahmen einschl. Rückrufen) |