Konformitätsbewertung auf neuer Grundlage Durch ein neues System internationaler Normen werden auch die Voraussetzungen für internationale Anerkennungen geschaffen. Eine neues Akkreditierungsgesetz ist in Vorbereitung und soll die Zusammenarbeit zwischen den Akkreditierungsstellen regeln. Die deutsche Akkreditierungspolitik ist die mit dem "Globalen Konzept für Zertifizierung und Prüfwesen" von der EU-Kommission angestrebte Zielstellung, Vertrauen in das Prüf- und Zertifizierungswesen der EU-Staaten, sowie Bedingungen für die grundsätzliche gegenseitige Anerkennung der Konformitätsnachweise sowohl im gesetzlich geregelten als auch im gesetzlich nicht geregelten Bereich zu schaffen. Im gesetzlich geregelten Bereich besteht die Forderung, entsprechend den EU-Richtlinien Konformitätsbewertungsverfahren durch die von der Bundesregierung bei der EU-Kommission notifizierten Prüflaboratorien, Zertifizierungs- oder Überwachungsstellen durchführen zu lassen. In Folge der Forderungen des Marktes wird auch im gesetzlich nicht geregelten Bereich akkreditiert. Die deutsche Wirtschaft hat dementsprechende Akkreditierungsstellen für Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen aufgebaut. Das in den letzten 15 Jahren unter dem Dach des DAR (Deutscher Akkreditierungs Rat) aufgebaute Akkreditierungssystem in Deutschland hat gezeigt, dass eine ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhende Koordination zwischen den Stellen im gesetzlich geregelten und nicht geregelten Bereich zunehmend schwieriger wird. So wird z. B. die DIN EN 45012, die die allgemeinen Anforderungen an Stellen festlegt die Qualitätsmanagementsysteme zertifizieren, durch die neue Norm DIN EN ISO/IEC 17021:2006 ersetzt. Bei einer 2-jährigen Übergangsfrist müssen alle Akkreditierungen bis spätestens 16. September 2008 nach der neuen Norm ersetzt werden. |