Neue Maschinrichtlinie jetzt greifbar Nach jahrelangen Diskussionen und Beratungen (der Kommissonsvorschlag wurde bereits am 26.1.2001 gemacht) und der erzielten Einigung im Rat wird vermutlich das europäische Parlament im Herbst diesen Jahres die Richtlinie in der zweiten Lesung verabschieden, so dass sie vermutlich in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten wird. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit, diese Änderung in nationales Recht (Änderung der Maschinenordnung 9. GPSGV) umzusetzen. Nach einer weiteren Übergangsfrist von 18 Monaten wird sie dann in der zweiten Jahreshälfte 2009 voll anwendungspflichtig. Änderungen, die auf die Hersteller zukommen: 1. Eine Klarstellung des oft strittigen Bereiches der unvollständigen Maschinen (Teilmaschinen) mit den sich daraus resultierenden weitergehenden Konsequenzen wie 2. Beim Konformitätsbewertungsverfahren kann der Hersteller für die Anhang IV-Maschinen(besonderes hohes Risiko) und für bestimmte Sicherheitsbauteile (z. B. sicherheitsrelevante Steuerungen) neben der Baumusterprüfung auch ein umfassendes Qualtiätssicherungssystem wählen. 3. Der Begriff der Sicherheitsbauteile wurde konkretisiert und durch eine Beispielsammlung im Anhang der Richtlinie besser erklärt z.B. EIN-AUS-Einrichtungen, Zweihandschaltungen, Personenrückhalteeinrichungen für Sitze, Trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen zum Schutz gefährdeter Personen vor beweglichen Teilen 4. Für Sicherheitsbauteile muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden und sie müssen jetzt auch mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. 5. Der grundlegenden Sicherheitsanforderungen im Anhang I wurden im Wesentlichen beibehalten, jedoch wurden sie bei geringen Änderungen an den technischen Fortschritt angepasst. Insgesamt dürfte die Überarbeitung der Richtlinie für alle Beteiligten für mehr Klarheit sorgen und für die Hersteller durch die Vereinfachung eine Entlastung bringen. |