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Seit 1.1.2006 stehen die Stellen für die vorgesehenen Prüfaufgaben zur Verfügung

a.) Erstellen einer gutachterliche Äußerungen für die überwachungsbedürften Anlagen, für die bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragt werden muss.

b)Prüfungen vor Inbetriebnahme durchführen an bestimmten1) überwachungsbedürften Anlagen

c)Wiederkehrende Prüfungen durchführen an bestimmten1) überwachungsbedürftigen Anlagen

d)Überprüfung der vom Betreiber ermittelten Prüffrist, sofern die wiederkehrende Prüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen ist

e)Der zuständigen Behörde die Mängel anzeigen, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden

f)Sicherheitstechnische Beurteilung bei einem Unfall bzw. Schadensfall

1) Praktisches Online-Tool zur Bestimmung, welche überwachungsbedürftige Anlagen durch zugelassene Überwachungsstellen geprüft werden müssen