1. Für welche Produkte gab es Mängelmeldungen
In einem Jahresbericht hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages (GPSG § 12 Abs. 4) zur Unterstützung der Marktaufsichtsbehörden (Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht) die Statistiken der gemeldeten Produktmängel veröffentlicht. Danach wurden im Jahr 2005 insgesamt 1048 Produktmängel gemeldet, dass im Vergleich zum Vorjahr mit 994 gemeldeten Produktmängel auf etwa gleichem Niveau lag. Die BAuA weist darauf hin, dass der leichte Anstieg der gemeldeten Zahlen eher mit einer aufmerksameren, gut organisierten und funktionierenden Marktaufsicht zu tun hat.
Die Marküberwachung im europäischen Binnenmarkt wird nach europäischem Recht durch die nationalen Marktaufsichtsbehörden wahrgenommen und ist in Deutschland im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) verankert. Mit dem GPSG wurde die Europäische Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG sowie die vielen Europäischen Richtlinien des gemeinsamen Binnenmarktes (CE-Richtlinien) umgesetzt. Insofern wurden die gemeldeten Produktmängel nach den relvanten EG-Richtlinien ausgewertet und statistisch erfasst (siehe Grafiken).
Auffallend ist die relativ hohe Anzahl der Meldungen der elektrischen Betriebsmittel (1. GPSGV - Niederspannungsrichtlinie). Die BAuA führt dies auf die als besonders eingeschätzte Gefahr durch spannungsführender Teile zurück und das große Produktvolumen derartiger Betriebsmittel.
Weiter im Fokus der Marktüberwachung bzw. der Mängelstatistik stehen offenbar die Bereiche Maschinen (9. GPSGV - Maschinenrichtlinie), Spielzeug (2. GPSGV -Spielzeugrichtlinie) sowie Persönliche Schutzausrüstung (8. GPSGV - Richtlinie über Persönliche Schutzausrüstung). Aber auch der Produktbereich, der nicht durch spezielle europäische Binnenmarktrichtlinien abgedeckt ist (Produkte, die unter der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG fallen) wie Sportgeräte, Möbel, Haushaltswaren usw. ist durch die starke Zunahme der gemeldeten Mängel gegenüber 2004 im Blickpunkt der Bewertung gerückt.
Andere Produktbereiche sind in der Statistik nur mit sehr wenigen oder überhaupt nicht erfasst, da keine einzige Mängelmeldung stattgefunden hat.
2. Welche Gefährdungen wurden am häufigsten gemeldet?
Ausgewertet wurden die gemeldeten Mängel nach den Gefährdungen in Anlehnung an EN 1050. Danach hat die "Gefährdung durch Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze" mit 459 gemeldeten Gefährdungen den höchsten Anteil. Danach folgen "Mechanische Gefährdungen" 453, "Elektrische Gefährdungen" 321 und "Thermische Gefährdungen" mit 141 Meldungen. Weitere 95 Meldungen verteilen sich auf andere Gefährdungen.
3. Untersagungsverfügung
Ein weiteres Instrument der Marktüberwachung ist die Untersagungsverfügung. Hiervon wurden im Jahr 2005 von den Überwachungsbehörden 32 mal Gebrauch gemacht. Bei ungefähr die Hälfte der betroffenen Produkte handelte es sich um Lichterketten und Steckdosenleisten. In Untersagungsverfügungen werden von den zuständigen Behörden entsprechende Maßnahmen festgelegt, um z. B. zu verhindern, dass unsichere Produkte weiter in Verkehrgebracht werden. Sie werden gemäß GPSG § 8 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2, 5 und 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 in den "Amtlichen Mitteilungen" der BAuA bekannt gemacht.
Quellen:
(1) www.baua.de
(2) GPSG
(3) Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
(4) www.druckgeraete-online.de/seiten/frameset4.htm > Marktüberwachung