Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Die Richtlinie ist seit dem 29.12.2009 anzuwenden. Bis zu diesem Zeitraum galt noch die Maschinenrichtlinie 98/37/EG. D. h. es gab keinen Übergangszeitraum wo beide Richtlinien gelten. Dabei ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens maßgebend. Ausgenommen hiervon ist der besonderen Fall von tragbaren Befestigungsgeräten mit Treibladung und sonstigen Schussgeräten, für die eine Übergangsfrist bis zum 29. Juni 2011 gilt. Maschinen die vor dem 29.12.2009 in Verkehr gebracht werden, müssen bis zu diesem Zeitpunkt in Einklang mit der Richtlinie 98/37/EG stehen, allerdings kann davon ausgegegangen werden, dass ein Produkt, dass die grundlegenden Anforderungen der neuen Richtlinie erfüllt, auch weiterhin die Anforderungen der aktuellen Richtlinie (98/37/EG) erfüllt. Wenn die Produke nach dem 29.12.2009 erstmalig in Verkehr gebracht wurden, muss in der Konformitätserklärung auf die neue Richtlinie 2006/42/EG Bezug genommen werden (ab diesem Zeitpunkt müssen die Produkte ja auch die Anforderungen der neuen Richtlinie erfüllen). Umgekehrt müssen die Konformitätserklärungen für Produkte die noch vor dem 29.12.2009 in Verkehr gebracht werden auf die aktuelle Richtlinie 98/37/EG verweisen, selbst dann, wenn die Produkte auch die Anforderungen der neuen Richtlinie erfüllen. Die grundlegenden Anforderungen des Anhang I haben sich in der neuen MaRL 2006/42/EG geändert. Deshalb erfüllen die bisher veröffentlichten harmonisierten Normen nicht automatisch die Anforderungen der neuen MaRL. Die aktuellen harmonisierten Normen (ca. 600) müssen mit der neuen Richtlinie 2006/42/EG abgeglichen und ggf. geändert werden und einen Verweis auf die neue Richtlinie enthalten. Außerdem hat die Europ. Kommission eine Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie 2006/42/EG veröffentlicht. Diese erste Ausgabe des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthält Anmerkungen zur Präambel, zu rechtlichen Bestimmungen der Artikel, zu grundlegenden Gesundheits-und Sicherheitsanforderungen, die in Anhang I aufgeführt sind, und zu Anforderungen an Erklärungen nach Anhang II. Die 2. Auflage des Leitfadens ist für das Frühjahr 2010 geplant und wird Kommentare zu den Anhängen III bis XI der Maschinen-Richtlinie enthalten. Es ist beabsichtigt, regelmäßige Updates des Leitfadens zu veröffentlichen, um so vereinbarungsgemäß Antworten auf Fragen des Ausschuss für Maschinen und der Maschinen-Arbeitsgruppe mit aufzunehmen.
Fachbeitrag: Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Downlaod des Leitfadens (1,5 MB engl.) zur Maschinenrichtlinie (Erste Ausgabe Dez. 2009) |