Gemäß Anhang VIII der Richtlinie 94/9/EG müssen in den technischen Unterlagen nachstehende Dokumente enthalten sein:
- allg. Beschreibung des Gerätes bzw. der Komponente
- die Bewertung der Zündgefahren
- Risikoanalyse nach EN 1127-1
- Entwürfe, Fertigungszeichnungen- und Fertigungspläne
- Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise der Geräte erforderlich sind.
- eine Liste der ganz oder teilweise angewandten Normen sowie eine Beschreibung der zur Erfüllung der Sicherheitsaspeke der Richtlinie gewählten Lösungen, soweit Normen nicht angewandt worden sind
- die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw.
- Prüfberichte