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Leitlinie 7/1

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Akzeptiert vom LASI: Dezember 2012



Leitlinie zu:
zu § 7 Abs. 2 ProdSG „CE-Kennzeichnungen gebrauchter Produkte beim Bereitstellen"

Frage:
Dürfen gebrauchte Produkte, die als neue rechtmäßig mit der CE-Kennzeichnung versehen worden sind, beim Bereitstellen CE-gekennzeichnet bleiben (ausgenommen wesentlich veränderte und solche Produkte, die im Rahmen der Einfuhr in den EWR wie neue Produkte zu behandeln sind)?

 

Antwort:
Ja. § 7 Abs. 3 ProdSG fordert, dass die CE-Kennzeichnung dauerhaft angebracht sein muss. Außerdem besteht nach § 7 Abs. 2 ProdSG kein Entfernungsgebot für eine vorhandene CEKennzeichnung.

Hinweis:
Eine Erneuerung der CE-Kennzeichnung ist unzulässig.


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