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Leitlinie 26/1

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Akzeptiert vom LASI: Dezember 2012



Leitlinie zu:
zu § 26 Abs. 1 Satz 3 ProdSG „Wie ist die Stichprobenregelung des § 26 Absatz 1im Zusammenhang mit Marktüberwachungsmaßnahmen der Behörde zu verstehen?"



Sachverhalt:
In § 26 Abs. 1 Satz 1 ProdSG ist ebenso wie in Artikel 19 VO (EG) 765/2008 festgelegt, dass die Marktüberwachungsbehörden anhand angemessener Stichproben auf geeignete Art und Weise und in angemessenem Umfang zu kontrollieren haben, ob die Produkte die Anforderungen nach Abschnitt 2 des ProdSG oder nach anderen Rechtvorschriften, bei denen das ProdSG ergänzend anzuwenden ist, erfüllen. In § 26 Abs. 1 Satz 3 ProdSG ist vorgegeben, dass die Marktüberwachungsbehörden in Deutschland dabei für Produkte, für die die Vorschriften des ProdSG nicht nur ergänzend anzuwenden sind (Bereich Produktsicherheit), bei den Stichproben von einem Richtwert von 0,5 Stichproben pro 1.000 Einwohner je Land und Jahr ausgehen.

Frage:
Wie ist die Stichprobenregelung nach § 26 Absatz 1 ProdSG zu verstehen?

 

Antwort:
Mit der Regelung des § 26 Abs. 1 Satz 3 ProdSG hat der Gesetzgeber einen Richtwert für die Marktüberwachung in Deutschland vorgegeben, der Ungleichgewichte in der Intensität der Marktüberwachung zwischen den Ländern verhindern soll und eine Kenngröße zur Festlegung erforderlicher Ressourcen darstellt. Mit dem Richtwert von 0,5 Stichproben pro 1000 Einwohner und Jahr ist die Anzahl der von den Ländern mindestens zu kontrollierenden Produkte gemeint.

Als Produktkontrolle gelten die Prüfung von Unterlagen, physische Kontrollen oder Laborprüfungen. Produktkontrollen erfolgen sowohl im Rahmen der aktiven als auch der reaktiven Marktüberwachung. In die Zählung der Produktkontrollen zur Erfüllung des Richtwertes können nur Kontrollen von Produkten eingehen, die sich voneinander unterscheiden (z. B. nach Typ, Baureihe, Ausführung, Leistungsmerkmalen, Hersteller u. a.). Unerheblich ist, wie viele Exemplare eines Produktes jeweils im Rahmen der Kontrolle überprüft werden.


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