Betriebsvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Druckbehälteranlagen (außer Dampfkessel)
Die Betriebsvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen ergeben sich aus den Vorgaben des Abschnitts 3 der BetrSichV, die den Stand der Technik als Sicherheitsmaßstab vorgeben. Dabei sind die vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS zu berücksichtigen. Bei Anwendung dieser Regeln kann man davon ausgehen, dass die Anforderungen der BetrSichV erfüllt werden (Vermutungswirkung). Technische Regeln |
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Technische Regeln für Betriebssicherheit |
Der Stand der Technik ist für Arbeitsmittel alleiniger Sicherheitsmaßstab. Dieser Stand der Technik wird durch die vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelten und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten Regeln (Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS) definiert. Der Betreiber kann von der Vermutung ausgehen, dass bei Berücksichtigung dieser Regeln die Vorschriften der BetrSichV eingehalten zu haben. |
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DUGV Information |
Druckprüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen Flüssigkeitsdruckprüfungen, Gasdruckprüfungen |
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Broschüre | Arbeiten an Gasleitungen | Hilfreiche Broschüre der BG ETEM für Akteure im Gas-Rohrnetzbau |
DGUV Information
203-081 |
Arbeiten an Rohbiogasleitungen
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Gase aus fermentativen Prozessen, wie z. B. Biogase aus der Landwirtschaft, die zunehmend zur Deckung des Energiebedarfes eingesetzt werden, können aufgrund ihrer Zusammensetzung und Inhaltsstoffe spezielle Gefährdungen verursachen. Arbeiten an Rohbiogasleitungen bergen hierbei besondere Gefahren. Neben der allgemeinen Baustellentätigkeit resultieren Gefährdungen aus der Zusammensetzung des Gases. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang neben Methan, Schwefelwasserstoff, Ammoniak, Kohlendioxid auch Gasbegleitstoffe wie z. B. Kondensat. Für das Arbeiten an Rohbiogasleitungen sind deshalb Schutzmaßnahmen notwendig, die der besonderen Aufmerksamkeit der verantwortlich handelnden Personen bedürfen. Zweck dieser DGUV Information ist es, betrieblichen Vorgesetzten Hilfe und Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und für eine sichere Organisation und Durchführung der Arbeiten an Rohbiogasleitungen zu bieten.
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FBHM-042 |
Hydraulische Druckübersetzer |
Hydraulische Druckübersetzer werden einge- setzt, um die hohen Drücke, die bei einigen Hydraulikanwendungen erforderlich sind, zu erzeugen. Wegen der Gefahren durch Bersten und Austreten von Flüssigkeiten unter hohem Druck unterliegen die Druckübersetzer diver- sen gesetzlichen und normativen Bestimm- ungen. Die hydraulischen Druckübersetzer werden aufgrund ihrer Bauweise (bestehend aus einem zylindrischem Gehäuse und einem Kolben) oft wie Hydraulikzylinder behandelt. |
FBHM-046 |
Hydropneumatische Druckspeicher |
Hydrospeicher können anhand der Merkmale „Energieträger“ und „Trennglied“ unterschieden werden. Dabei beruht das Funktionsprinzip stets darauf, Druckenergie zu speichern. Während gewichts- oder federbelastete mecha- nische Systeme durch die Änderung von poten- tieller Energie die Druckenergie speichern, erfolgt die Speicherung bei Hydrospeichern durch Ver- änderung der inneren Energie eines Gaspolsters. Alle nachfolgenden Informationen beziehen sich nur noch auf hydropneumatische Speicher und gelten somit nicht für mechanische Systeme. |
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EN 13458-3 |
Kyrobehälter Ortsfeste vakuumisolierte Behälter Teil 3: Betriebsanforderungen |
technische und organisatorische Anforderungen, allg. Sicherheitsanforderungen, Unterweisung des Personals, Aufstellung, Prüfung vor Inbetriebnahme. wiederkehrende Prüfungen, Befüllen, Außerbetriebnahme, Instandhaltung, Anforderungen für brennbare Gase, |
EN 14197-3 |
Kyrobehälter Ortsfeste nicht vakuumisolierte Behälter Teil 3: Betriebsanforderungen |
technische und organisatorische Anforderungen, allg. Sicherheitsanforderungen, Unterweisung des Personals, Aufstellung, Prüfung vor Inbetriebnahme. wiederkehrende Prüfungen, Befüllen, Außerbetriebnahme, Instandhaltung, Anforderungen für brennbare Gase, |
EN 378-3 |
Kälteanlagen und Wärmepumpen Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen Teil 3: Ausstellungsort und Schutz von Personen |
technische und organisatorische Anforderungen, Brandschutzmaßnahmen, Detektoren und Alarmeinrichtungen, Persönliche Schutzausrüstungen, |
EN 378-4 |
Kälteanlagen und Wärmepumpen Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen Teil 4: Betrieb, Instandhalltung, Instandsetzung und Rückgewinnung |
technische und organisatorische Anforderungen, Betriebsanweisung, Instandhalltung, Instandsetzung, Rückgewinnung und Entsorgung |
EN 13313 |
Kälteanlagen und Wärmepumpen Sachkunde von Personal |
Qualifikation des sachkundigen Personals, Anforderungen an die Ausbildung |