Betriebsvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Die Betriebsvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen ergeben sich aus den Vorgaben des Abschnitts 3 der BetrSichV, die den Stand der Technik als Sicherheitsmaßstab vorgeben. Dabei sind die vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelten und vom Bundesministerium für Arbeit veröffentlichten Regeln zu berücksichtigen. Bei Anwendung dieser Regeln kann man davon ausgehen, dass die Anforderungen der BetrSichV erfüllt werden (Vermutungswirkung). Die Anforderungen zum betrieblichen Explosionsschutz werden im Rahmen der Europäischen Union durch die Richtlinie 1999/92/EG geregelt. Die Umsetzung in das nationale Recht erfolgt im Wesentlichen durch die Betriebssicherheitsverordnung.
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Explosionsschutz-Betriebsrichtlinie |
Europäische Richtlinie über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können. - Zoneneinteilung |
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Leitfaden |
Unverbindlicher Leitfaden zur Explosionsschutz-Betriebsrichtlinie |
Leitlinien zur praktischen Umsetzung der Explosionsschutz-Betriebsrichtlinie (von der EU-Kommission herausgegeben) |
Arbeitschutzgesetz |
Gefährdungsbeurteilung nach § 5; Anhang 1 bis 5 |
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GefStoffV |
Gefahrstoffverordnung |
-Begriffe nach § 3: "Gefahrstoffe";"explosionsfähig"; "explosionsfähiges Gemisch"; gefährliches explosionsfähiges Gemisch"; -Einstufungen in Gefährlichkeitsmerkmale § 5 -Informationsermittlung und Sicherheitsdatenblatt § 6 -Gefährdungsbeurteilung § 7 -betriebliches Gefahrstoffverzeichnis § 7 Abs. 8 -ergänzende Schutzmaßnahmen nach § 12 -Besondere Vorschriften bei Brand- und Explosionsgefahren Anhang III Nr. 1 |
ChemG |
Chemikaliengesetz |
Begriff "Gefahrstoff" nach § 19 Abs.2 Nr. 1 bis 3 |
Betriebssicherheitsverordnung |
Umsetzung der Explosionsschutz-Betriebsrichtlinie in nationales Recht |
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Leitlinie zur Betriebssicherheitsverordnung |
Interpretationen zur Auslegung der Betriebssicherheitsverordnung |
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TRBS | Technische Regeln für Betriebssicherheit |
Der Stand der Technik ist für Arbeitsmittel alleiniger Sicherheitsmaßstab. Dieser Stand der Technik wird durch die vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ermittelten und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten Regeln (Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS) definiert. Der Betreiber kann von der Vermutung ausgehen, dass bei Berücksichtigung dieser Regeln die Vorschriften der BetrSichV eingehalten zu haben. |
TRGS 727 | Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungeen | |
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DGUV Information
209-026 |
Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen
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DGUV Information |
Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen |
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DGUV Information 213-056 |
Gaswarneinrichtingen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff - Einsatz und Betrieb
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DGUV Information |
Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz- Einsatz und Betrieb |
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DGUV Regel 113-001
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Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)
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DGUV Informationsschrift 213-106
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Explosionsschutzdokument
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DGUV Information 209-046
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Lackierräume und Einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe
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Die DGUV Information 209-046 erläutert die zur sicheren Verarbeitung von flüssigen Beschichtungsstoffen notwendigen Maßnahmen in Räumen und an technischen Einrichtungen; zur Absaugung und Lüftung; zum Brand- und Explosionsschutz sowie für den Betrieb von Lackiereinrichtungen.
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DGUV Information 209-045 |
Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne
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DGUV Information 213-062 | Druckprüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen Flüssigkeitsdruckprüfungen, Gasdruckprüfungen | |
DGUV Vorschrift 79 | Verwenden von Flüssiggas | |
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VDI 2263 Blatt 1-6
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Staubbrände und Staubexplosionen - Gefahren, Beurteilung, Schutzmaßnahmen
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Ermittlung von Kenngrößen, Inertisierung, Wirbelschichtanlagen, Entstaubungsanlagen, Staubungsverhalten von Schüttgütern
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EN 1127-1 |
Explosionsschutz Teil 1: Grundlagen und Methodik |
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EN 12215
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Beschichtungsanlagen - Spritzkabinen für flüssige organische Beschichtungsstoffe - Sicherheitsanforderungen
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EN 13821 |
Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz - Bestimmung der Mindestzündenergie von Staub/Luft-Gemischen |
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EN 13980 |
Explosionsgefährdete Bereiche - Anwendung von Qualitätsmanagementsystemen |
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EN 14034-1 |
Bestimmung der Explosionskenngrößen von Staubwolken - Teil 1: Bestimmung des maximalen Explosionsdruckes |
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EN 14034-2 |
Bestimmung der Explosionskenngrößen von Staub/Luft-Gemischen - Teil 2: Bestimmung des maximalen zeitlichen Druckanstiegs (dp/dt)max von Staub/Luft-Gemischen |
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EN 14034-3 |
Bestimmung der Explosionskenngrößen von Staub/Luft-Gemischen - Teil 3: Bestimmung der unteren Explosionsgrenze UEG von Staub/Luft-Gemischen; |
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EN 14034-4 |
Bestimmung der Explosionskenngrößen von Staubwolken - Teil 4: Bestimmung der Sauerstoffgrenzkonzentration von Staubwolken |
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EN 14522 |
Bestimmung der Mindestzündtemperatur von Gasen und Dämpfen |
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EN 26184-1 |
Explosionsschutzsysteme; Teil 1: Bestimmung der Explosionskenngrößen von brennbaren Stäuben in Luft |
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EN 26184-2 |
Explosionsschutzysteme; Teil 2: Bestimmung der Explosionskenngrößen von brennbaren Gasen in Luft |
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EN 50281-3 |
Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarem Staub - Teil 3: Einteilung von staubexplosionsgefährdeten Bereichen |
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EN 60079-10 |
Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche - Teil 10: Einteilung in exposionsgefährdete Bereiche |
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EN 60079-14
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Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche« Teil 14: Elektrische Anlagen für gefährdete Bereiche (ausgenommen Grubenbauen)
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EN 60079-17 |
Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche - Teil 17: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ausgenommen Grubenbaue) |
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EN 60079-19
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Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche Teil 19: Reparatur und Überholung von Betriebsmitteln, die in explosionsgefährdeten Bereichen (ausgenommen explosive) verwendet werden
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EN 61241-10
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Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarem Staub - Teil 10: Einteilung von staubexplosionsgefährdeten Bereichen
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EN 61241-14
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Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche Teil 19: Reparatur und Überholung von Betriebsmitteln, die in explosionsgefährdeten Bereichen (ausgenommen explosive) verwendet werden
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EN 61241-17
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Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarem Staub« Teil 17: Prüfung und Instandhaltung
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