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Leitlinie A 2.4

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 2 Abs. 1 "Medizinprodukte"

 

Frage:
Gehören Medizinprodukte zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV?

 

Antwort:
Ja, sofern sie von der Definition nach § 2 Abs. 1 BetrSichV erfasst werden. Hinsichtlich der Anforderun- gen enthalten das Medizinproduktegesetz (MPG) und die zugehörigen Verordnungen (insbesondere die Medizinprodukte-Betreiberverordnung) spezifische Vorschriften. Gemäß § 2 Abs. 4 MPG bleiben die Vorschriften der BetrSichV unberührt.
(Siehe auch Leitlinie E 1.1)

 


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