Leitlinie A 2.4 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 0 |
Leitlinie zu:
§ 2 Abs. 1 "Medizinprodukte"
Frage:
Gehören Medizinprodukte zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV?
Antwort:
Ja, sofern sie von der Definition nach § 2 Abs. 1 BetrSichV erfasst werden. Hinsichtlich der Anforderun- gen enthalten das Medizinproduktegesetz (MPG) und die zugehörigen Verordnungen (insbesondere die Medizinprodukte-Betreiberverordnung) spezifische Vorschriften. Gemäß § 2 Abs. 4 MPG bleiben die Vorschriften der BetrSichV unberührt.
(Siehe auch Leitlinie E 1.1)