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Leitlinie B 1.2

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 1 Abs. 2 "Vertriebsläger für ortsbewegliche Druckgeräte"

 

Frage:
Gehören Vertriebsläger für ortsbewegliche Druckgeräte zu den überwachungsbedürftige Anlagen?
Welche Anforderungen gelten?

Antwort:
Nein, sie gehören nicht mehr zu den überwachungsbedürftigen Anlagen i. S. des Abschnitts 3 der BetrSichV. Vertriebsläger für ortsbewegliche Druckgeräte (bisher: Druckgasbehälter, § 24 DruckbehV) werden von der BetrSichV nicht gesondert behandelt. Gemäß § 5 ArbSchG i. V. m. Gemäß § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber die Gefährdungen bei der Arbeit zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen. Die TRG 280 ist dabei als Erkenntnisquelle heranzuziehen.

Die Vorbermerkung ist zu beachten!


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