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Leitlinie B 20.1

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 1

Leitlinie zu:
§ 20 "Mängelanzeige"

 

Frage:

Hat eine ZÜS bei einer Prüfung Mängel festgestellt, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Gilt diese Meldepflicht auch, wenn Mitarbeiter der ZÜS Prüfungen als befähigte Person durchführen.

 

Antwort:

Nein.

 


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