Leitlinie C 1.4 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 0 |
Leitlinie zu:
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 "Flaschen für Atemschutzgeräte bei freiwilligen Feuerwehren"
Frage:
Gilt die BetrSichV auch für die Flaschen für Atemschutzgeräte bei freiwilligen Feuerwehren?
Antwort:
Ja, es gilt Abschnitt 3 BetrSichV.
I. d. R. sind die Gemeinden die wirtschaftlichen Träger für diese Feuerwehren.
Ansonsten handelt es sich bei diesen Flaschen um Bestandteile von PSA.
(siehe auch Leitlinie A 2.2)