Leitlinie C 1.12 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 0 |
Leitlinie zu:
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 „Prüfpflicht explosionsfester Geräte (Behälter, Apparate)"
Frage:
Sind explosionsfeste Geräte (Behälter, Apparate) die nicht als Druckbehälteranlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 betrieben werden, als Druckbehälter nach § 14 und § 15 BetrSichV zu prüfen?
Antwort:
Nein. Wenn das Gerät jedoch zugleich als Druckbehälteranlage betrieben wird, gilt der abgesicherte Betriebsdruck als Kriterium für die Einstufung in die jeweilige Kategorie.