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Leitlinie C 13.4

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 13 Abs. 1 Nr. 1 „Anderweitig beheizte überhitzungsgefährdete Druckgeräte“




Frage:
Was ist unter dem Begriff „anderweitig beheizt“ in § 13 Abs. 1 Nr. 1 zu verstehen?



Antwort:
Überhitzungsgefährdete Druckgeräte sind im Sinne des § 13 anderweitig beheizt, wenn sie z. B. elektrisch beheizt oder abgasbeheizt sind.
(siehe auch Anhang I Ziffer 5 der RL 97/23/EG)


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