Prüfung vor Inbetriebnahme für besondere Druckgeräte nach § 17 in Verbindung mit Anhang 5 der BetrSichV Außenliegende Heiz- und Kühleinrichtungen |
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Anhang 5 BetrSichV: 1. Außenliegende Heiz- und Kühleinrichtungen Bei außenliegenden Heiz- oder Kühlkanälen, die der Beheizung oder Kühlung von Druckgeräten oder offenen Behältern dienen und die mit dem Behältermantel fest verbunden sind, sind wiederkehrende Prüfungen nur erforderlich, wenn die Verbindungsnähte des Kanals mit der Behälterwandung einer Besichtigung nicht zugänglich sind. |
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