Prüfung vor Inbetriebnahme

nach § 14 BetrSichV

Druckgeräte (außer Dampfkessel)

im Sinne derDruckgeräterichtlinie 97/23/EG


Fluidart:

Gas [2]

Flüssigkeit[2]

Fluidgruppe:

1 [1]

2 [1]

1 [1]

2 [1]

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[1] Zur Fluidgruppe 1 zählen gefährliche Fluide, die nach Richtlinie 67/548/EWG wie folgt eingestuft werden:
explosionsgefährlich, entzündlich (wenn die maximal zul. Temperatur über dem Flammpunkt liegt), leicht entzündlich, hochentzündlich, giftig, sehr giftig und brandfördernd.
Zur Fluidgruppe 2 zählen alle unter Fluidgruppe 1 nicht genannten Fluide

Wenn ein Fluidgemisch mind. 1 Fluid enthält, dass in die Fluidgruppe 1 eingestuft ist, ist das Gemisch in die Fluidgruppe 1 einzustufen, es sei denn, dass Sicherheitsdatenblatt für das Gemisch läßt eine Einstufung in die Fluidgruppe 2 zu.

[2] Gas, verflüssigte Gase, unter Druck gelöste Gase, Dämpfe und diejenigen Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei der zulässigen maximalen Temperatur um mehr als 0,5 bar über dem normalen Atmosphärendruck (1013 mbar), liegt.
Füssigkeit, deren Dampfdruck bei der zulässigen maximalen Temperatur um höchstens 0,5 bar über dem normalen Atmosphärendruck (1013 mbar), liegt.

[3]Rohrleitung als Anlagenteil

Siehe auch:
Rohrleitungsanlagen im Sinne der BetrSichV für Fluide mit den Gefährlichkeitsmerkmalen entzündlich (wenn die maximal zul. Temperatur über dem Flammpunkt liegt), leicht entzündlich, hochentzündlich, giftig, sehr giftig und ätzend.
Rohrleitungsanlagen ohne die genannten Gefährlichkeitsmerkmale sind keine überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der BetrSichV.

Hinweise zur Einstufung:

1.Die Druckgeräterichtlinie erfasst auch druckhaltende Ausrüstungsteile z.B. Ventile, Druckregler, Messkammern, Manometer, Wasserstandsmesser, Filter, Ausdehnungsstücke)
Ein drucktragendes Ausrüstungsteil wird eingestuft als
- Behälter, wenn dass Volumen,
- Rohrleitung, wenn die Nennweite
als die maßgebliche geometrische Größe zu betrachten ist. Sind sowohl Volumen als auch Nennweite als maßgeblich zu betrachten, ist das druckhaltende Ausrüstungsteil in die jeweils höhere Kategorie einzustufen

2. Wenn ein Behälter aus mehreren Kammern besteht, muss zunächst jede Kammer eingestuft werden. Die höchste Kategorie ist ist dann maßgebend.

3. Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion fallen grundsätzlich unter die Kategorie IV. Ausnahme: Für spezielle Druckgeräte hergestellte Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion können in dieselbe Kategorie eingestuft wrden, wie das zu schützende Druckgerät.

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