für besondere Druckgeräte nach § 17 in Verbindung mit Anhang 5 der BetrSichV Rotierende dampfbeheizte Zylinder |
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Anhang 5 BetrSichV: 14. Rotierende dampfbeheizte Zylinder An rotierenden dampfbeheizten Zylindern müssen wiederkehrende Festigkeitsprüfungen nur durchgeführt werden, wenn die Zylinder aus dem Maschinengestell ausgebaut werden. |
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