für besondere Druckgeräte nach § 17 in Verbindung mit Anhang 5 der BetrSichV Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen |
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Anhang 5 BetrSichV: 20. Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen An Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen brauchen wiederkehrende Festigkeitsprüfungen nur durchgeführt zu werden, wenn die Heizplatten aus dem Maschinengestell ausgebaut werden. Innere Prüfungen entfallen. |
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