für besondere Druckgeräte nach § 17 in Verbindung mit Anhang 5 der BetrSichV Druckgeräte mit Schnellverschlüssen |
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Anhang 5 BetrSichV: 26. Druckgeräte mit Schnellverschlüssen An Schnellverschlüssen von Druckgeräten im Sinne der Richtlinie 97/23/EG, die gemäß Artikel 9 in Verbindung mit Anhang II der Richtlinie nach Diagramm 2 in die Kategorie III oder IV einzustufen sind, müssen äußere Prüfungen von der zugelassenen Überwachungsstelle spätestens nach zwei Jahren durchgeführt werden. |
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