Prüfung vor Inbetriebnahme für besondere Druckgeräte nach § 17 in Verbindung mit Anhang 5 der BetrSichV Druckgeräte in Kälteanlagen und Wärmepumpenanlagen |
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Anhang 5 BetrSichV: 4. Druckgeräte in Kälteanlagen und Wärmepumpenanlagen Bei Druckgeräten, die mit Kältemitteln in geschlossenem Kreislauf betrieben werden, müssen innere Prüfungen und Festigkeitsprüfungen nur durchgeführt werden, wenn das Druckgerät zu Instandsetzungsarbeiten außer Betrieb genommen wird. |
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