für besondere Druckgeräte nach § 17 in Verbindung mit Anhang 5 der BetrSichV Druckgeräte in Kälteanlagen und Wärmepumpenanlagen |
4. Druckgeräte in Kälteanlagen und Wärmepumpenanlagen Bei Druckgeräten, die mit Kältemitteln in geschlossenem Kreislauf betrieben werden, müssen innere Prüfungen und Festig keitsprüfungen nur durchgeführt werden, wenn das Druckgerät zu Instandsetzungsarbeiten außer Betrieb genommen wird. |
Für die Prüffristen der äußeren Prüfung und die Ermittlung der Stelle/Personen, die die wiederkehrenden Prüfungen durchführen dürfen, gelten die normalen Bestimmungen für Druckgeräte. Bei der Betreibermitteilung über die Prüffristen nach § 15 Abs. 3 müssen die anlagenspezifischen Daten enthalten sein und (sofern die sicherheitstechnische Bewertung nichts anderes ergab) die Angabe, dass entsprechend Anh. 5 Nr. 4 BetrSichV innere Prüfungen und Festigkeitsprüfungen nur durchgeführt werden, wenn das Druckgerät zu Instandsetzungsarbeiten außer Betrieb genommen wird |