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Einstufung von Fluiden
Entsprechend Artikel 13 der Druckgeräterichtlinie werden die Fluide in 2 Gruppen eingeteilt:
Gruppe 1: gefährliche Fluide
Gruppe 2: nicht in Gruppe 1 fallende Fluide
Gefährliche Fluide im Sinne der Druckgeräterichtlinie sind Stoffe und Gemische entsprechend der Definition in Artikel 2 Nummern 7 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) welche entsprechend den folgenden Klassen physikalischer Gefahren oder Gesundheitsgefahren nach Anhang I Teile 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft sind:
i) instabile explosive Stoffe/Gemische oder explosive Stoffe/Gemische der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 und 1.5;
ii) entzündbare Gase der Kategorien 1 und 2;
iii) oxidierende Gase der Kategorie 1;
iv) entzündbare Flüssigkeiten der Kategorien 1 und 2;
v) entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 3, wenn die maximal zulässige Temperatur über dem Flammpunkt liegt,
vi) entzündbare Feststoffe der Kategorien 1 und 2;
vii) selbstzersetzliche Stoffe und Gemische der Typen A bis F;
viii) pyrophore Flüssigkeiten der Kategorie 1;
ix) pyrophore Feststoffe der Kategorie 1;
x) Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, der Kategorien 1, 2 und 3;
xi) oxidierende Flüssigkeiten der Kategorien 1, 2 und 3;
xii) oxidierende Feststoffe der Kategorien 1, 2 und 3;
xiii) organische Peroxide der Typen A bis F;
xiv) akute orale Toxizität, Kategorien 1 und 2;
xv) akute dermale Toxizität, Kategorien 1 und 2;
xvi) akute inhalative Toxizität, Kategorien 1, 2 und 3;
xvii) spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition, Kategorie 1.
Zudem umfasst Gruppe 1 in Druckgeräten enthaltene Stoffe und Gemische, deren maximal zulässige Temperatur TS über dem Flammpunkt des Fluids liegt;
Wie erhält man die Einstufung eines bestimmten Stoffes oder Gemisches?
a) EU-Sicherheitsdatenblatt nach der REACH-Verordnung (EG-Verordnung Nr. 1907/2006) Anhang II
Jeder Stoffhersteller muss ein EU-Sicherheitsdatenblatt für seinen in Verkehr gebrachten Stoff ausstellen und ständig aktualisieren.
Das EU-Sicherheitsdatenblatt enthält auch die Einstufung nach der CLP-Verordnung).
b) Stoffdatenbanken
Es gibt einige Stoffdatenbanken die öffentlich zugänglich sind. Hierzu muss man die Stoff-Bezeichnung, CAS-Nr., EG-Stoff-Nr. oder die Index-Nr. eingeben.
Ein Fachbeitrag informiert über die neuen Fluidgruppen-Einstufungen nach der neuen Druckgeräterichtlinie.
Definitionen:
Fluide:
Gase, Flüssigkeiten und Dämpfe als reine Phase sowie deren Gemische. Fluide können eine Suspension von Feststoffen enthalten.
Stoffe:
chemische Elemente und ihre Verbindungen in natürlicher Form oder hergestellt durch ein Produktionsverfahren, einschließlich der zur Wahrung der Produktstabilität notwendigen Zusatzstoffe und der bei der Herstellung unvermeidbaren Verunreinigungen, mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können;
Gemische:
Gemische, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) werden die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemische geregelt
Durch die in Anhang VII Tabelle 1 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführte Tabelle 1.1 kann die Umwandlung der alten Einstufung (Richtlinie 67/548/EWG) in die neuen Einstufungen durchgeführt werden.
Fristen:
Seit dem 1. Juni 2015 sind die Kennzeichnungen und Angaben in den Sicherheitsdatenblätter für alle vorhandenen Stoffe und Gemische auf die neue Vorschriften umzustellen.
Seit 1. Juni 2015 (Inkrafttreten der neuen Druckgeräterichtlinie in Bezug auf die Einstufung) ist die Einstufung nach den neuen Regelungen vorzunehmen.
Siehe auch Fachartikel:
"Die Bedeutung des Fluids bei der Bestimmung der Kategorie nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG"
Schweißen & Schneiden 54(2002) H.1 S. 43-45