TRBS 1111
Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Die TRBS 1111 besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. Sie wendet sich einerseits an den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, andererseits an den Betreiber im Rahmen der sicherheitstechnischen Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Die Vorgehensweise ist in beiden Fällen sehr ähnlich.
Im ersten Schritt beschafft sich der Arbeitgeber/Betreiber die nötigen Informationen. Auf Grundlage der Informationen werden Gefährdungen ermittelt und bewertet. Maßnahmen werden festgelegt, um Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten (Dritter) zu gewährleisten. Die Rangfolge der Maßnahmen folgt den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Die Maßnahmen müssen umgesetzt und deren Wirksamkeit überprüft werden. Schließlich ist die Dokumentation nach ArbSchG dahingehend zu prüfen, ob Ergänzungen z. B. im Hinblick auf Prüfungen erforderlich sind. Ein Fließschema am Ende der TRBS 1111 veranschaulicht die einzelnen Schritte.
TRBS 1201:
Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
Die TRBS 1201 konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der
- Ermittlung und Festlegung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen,
- Verfahrensweise zur Bestimmung der mit der Prüfung zu beauftragenden Person,
- Durchfuhrung der Prüfungen und
- Erstellung ggf. erforderlicher Aufzeichnungen.
In der TRBS 1201 werden Prüfungen durch unterwiesene Personen (§ 3 Abs. 3), durch befahigte Personen § 10), an Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen (Anhang 4 Abschnitt A Nr. 3.8) und Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen durch zugelassene Überwachungsstellen oder befähigte Personen (§§ 14, 15, 17) erläutert. Grundlage für Prüfungen ist die Festlegung des Sollzustandes. Durch ein Schema wird dargestellt, wie bei der Festlegung der mit der Prüfung zu beauftragenden Person vorzugehen ist.
Weitere Abschnitte behandeln die Festlegung von Prüfart und -umfang sowie die Festlegung der Prüffrist. Auch die Durchführung der Prüfungen wird durch ein Fließschema veranschaulicht. Entscheidend ist hierbei der Vergleich von Soll- und lstzustand und die Bewertung etwaiger Abweichungen. Die TRBS 1201 wird durch Ausftihrungen zu Aufzeichnungen von Prüfungen und Prüfergebnissen vervollständigt.
Weiter ausgeführt wird die TRBS 1201 im Hinblick auf den Explosionsschutz. In der TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen" werden Informationen zur Ermittlung der Prüfanforderungen, der Entwicklung von Prüfkonzepten und zur Durchführung der Prüfungen speziell für den Bereich des Explosionsschutzes zusammen getragen.
TRBS 1201 Teil 1:
Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen
Diese TRBS regelt die Prüfung der Anlagen und die Überprüfung der Arbeitsplätze in explosionsgefährdeten Bereichen.
TRBS 1001:
Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
Sie enthält allgemeine Informationen zu technischen Regeln. Darüber hinaus gibt es Hinweise zum Aufbau der einzelnen Regel, zur Gliederung des technischen Regelwerkes sowie zur Anwendung und zum Wirksamwerden von technischen Regeln.
TRBS 1203 Teil 3:
Befähigte Personen - Besondere Anforderungen - Elektrische Gefährdungen
Mit dieser TRBS werden die bisher vorliegenden Teile zu allgemeinen Anforderungen an befähigte Personen und zu besonderen Anforderungen - Explosionsgefährdungen (Teil 1) und Druckgefährdungen (Teil 2) ergänzt.
TRBS 2111 Teil 2:
Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten Teilen
Vergleichbares gilt für diese TRBS. Sie ergänzt die allgemeinen Anforderungen und die Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen.
TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen
Sie konkretisiert die mit den Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander, der Arbeitsmittel mit Arbeitsstoffen und der Arbeitsmittel mit der Arbeitsumgebung verbundenen Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung.
Eine übersicht über das TRBS Regelwerk und alle bisher veröffentlichten TRBS hier.