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Modulauswahl

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STEP 2

Ist das Druckgerät nach Art. 1 Absatz 2 in dem Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie ausgeschlossen?

Info

JA   NEIN

-Fernleitungen

-Versorgungsnetze

-Einfache Druckbehälter gemäß Richtlinie 2014/29/EU

-Aerosolpackungen

-Geräte zum Betrieb von Fahrzeugen

-Geräte die nach Art. 13 der DGRL von anderen Richtlinie erfaßt werden und die höchstens unter die Kategorie I fallen würden

-Geräte in kerntechnischen Anlagen

-Bohrlochkontrollgeräte

-Geräte, die als Maschinenteil ausgelegt sind

-Behälter für Getränke

-Ortsbewegl. Druckgeräte für den Transport auf Straße und Schiene

- Heizkörper und Rohrleitungen in Warmwasserheizungsanlagen

- Behälter für Flüssigkeiten mit einem Gasdruck über der Flüssigkeit von höchstens 0,5 bar

-u.a.