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Betriebsanleitungen




1. Inhalt der Betriebsanleitung

Betriebsanleitungen sind Informationen des Herstellers an den Benutzer zur sachgerechten und bestimmungsgemäßen Verwendung und zum sicherern Betreiben. Die spezifischen Anforderungen an die Betriebsanleitung sind in der Anlage I, Abschnitt 3.4 der Druckgeräterichtlinie festgelegt. Betriebsanleitungen müssen beim Inverkehrbringen zur Verfügung gestellt werden.
Siehe hierzu auch Leitlinie H-03.

Demnach müssen Betriebsanleitungen enthalten:

2. Optional zusätzliche Informationen, die vom Benutzer (Besteller) vertraglich gefordert werden können oder vom Hersteller empfohlen bzw. für erforderlich gehalten werden:

3. Gestaltung und Sprachfassungen

4. Prüfung und Bewertung

5. Normen zur Erstellung von Betriebsanleitungen



6. Muster für Betriebsanleitungen

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