Modulauswahl STEP BY STEP |
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Ist der max. zul. Druck PS>0,5 bar? |
Ja |
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Liegt ein Ausschluss nach Art. 1 Abs. 2 vor? |
Nein |
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Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion nach |
Nein |
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Ist das Druckgerät befeuert? |
Nein |
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Ist das Druckgerät anderweitig beheizt? |
Nein |
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Ist das Druckgerät ein Behälter oder eine Rohrleitung? |
Behälter |
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Ist das Medium ein Gas oder eine Flüssigkeit, deren Dampfdruck bei der zulässigen maximalen Temperatur um höchstens 0,5 bar über dem normalen Atmosphärendruck (1013 mbar) liegt? |
Flüssigkeit |
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Gehört die Flüssigkeit zur Fluidgruppe 1 oder zur Fluidgruppe 2? |
Fluidgr. 1 |
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STEP 9 |
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Welcher Gefahrenkategorie ist das Druckgerät aufgrund des max. zul. Druckes PS und des Volumens gemäß Diagramm 3 zuzuordnen? |
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Besonderer Hinweis
Wenn das Volumen nicht größer als 1 Liter ist und das Produkt aus PSV nicht größer als 200 barLiter ist oder wenn der Druck PS nicht größer als 500 bar ist (siehe auch Diagramm 3), ist Art. 4 Abs. (3) anzuwenden:
Die Druckgeräte und/oder Baugruppen müssen in Übereinstimmung mit der in einem Mitgliedstaat geltenden Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden, damit gewährleistet ist, daß sie sicher verwendet werden können. Den Druckgeräten und/oder Baugruppen sind eine ausreichende Betriebsanleitung beizufügen, und sie müssen eine Kennzeichnung tragen, anhand derer der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter ermittelt werden kann. Diese Druckgeräte und/oder Baugruppen dürfen nicht die CE-Kennzeichnung tragen.