Modulauswahl STEP BY STEP |
||
---|---|---|
Ist der max. zul. Druck PS>0,5 bar? |
Ja |
|
Liegt ein Ausschluss nach Art. 1 Abs. 2 vor? |
Nein |
|
Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion nach |
Nein |
|
Ist das Druckgerät befeuert? |
Ja |
|
Ist das Druckgerät bestimmt für die Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 110 °C? |
Nein |
|
Ist das Druckgerät ein Behälter oder eine Rohrleitung? |
Behälter |
|
Ist das Medium ein Gas oder eine Flüssigkeit, deren Dampfdruck bei der zulässigen maximalen Temperatur um höchstens 0,5 bar über dem normalen Atmosphärendruck (1013 mbar) liegt? |
Flüssigkeit |
|
Gehört die Flüssigkeit zur Fluidgruppe 1 oder zur Fluidgruppe 2? |
Fluidgr. 2 |
|
STEP 9 |
||
Welcher Gefahrenkategorie ist das Druckgerät aufgrund des max. zul. Druckes PS und des Volumens gemäß Diagramm 4 zuzuordnen? Baugruppen für die Erzeugung von Warmwasser müssen entweder eine EU-Baumusterprüfung (Modul B -. Entwurfsmuster) im Hinblick auf ihre Konformität mit den wesentlichen Anforderungen des Anhang I Nr. 2.10, 2.11,3.4, 5a und 5d oder einer umfassenden Qualitätssicherung (Modul H) unterzogen werden.. |
||
Besonderer Hinweis
Wenn der Druck PS nicht größer als 10 bar ist und das Produkt aus PSV nicht größer als 10000 barLiter ist oder wenn der Druck PS nicht größer als 1000 bar ist (siehe auch Diagramm 4), ist Art. 4 Abs. (3) anzuwenden:
Die Druckgeräte und/oder Baugruppen müssen in Übereinstimmung mit der in einem Mitgliedstaat geltenden Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden, damit gewährleistet ist, daß sie sicher verwendet werden können. Den Druckgeräten und/oder Baugruppen sind eine ausreichende Betriebsanleitung beizufügen, und sie müssen eine Kennzeichnung tragen, anhand derer der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter ermittelt werden kann. Diese Druckgeräte und/oder Baugruppen dürfen nicht die CE-Kennzeichnung tragen.