Modulauswahl STEP BY STEP |
||
---|---|---|
Ist der max. zul. Druck PS>0,5 bar? |
Ja |
|
Liegt ein Ausschluss nach Art. 1 Abs. (3) vor |
Nein |
|
Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion nach |
Nein |
|
Ist das Druckgerät befeuert? |
Nein |
|
Ist das Druckgerät anderweitig beheizt? |
Nein |
|
Ist das Druckgerät ein Behälter oder eine Rohrleitung? |
Rohr- |
|
Ist das Medium ein Gas oder eine Flüssigkeit, deren Dampfdruck bei der zulässigen maximalen Temperatur um höchstens 0,5 bar über dem normalen Atmosphärendruck (1013 mbar) liegt? |
Flüssigkeit |
|
Gehört die Flüssigkeit zur Fluidgruppe 1 oder zur Fluidgruppe 2? |
Fluidgr. 2 |
|
STEP 9 |
||
Welcher Gefahrenkategorie ist das Druckgerät aufgrund des max. zul. Druckes PS und der |
||
Besonderer Hinweis
Wenn der Druck PS nicht größer als 10 bar und die Nennweite DN nicht größer als 200 und das Produkt PSDN nicht größer als 5000bar ist (siehe auch Diagramm 9), ist Art. 3 Abs. (3) anzuwenden:
Die Druckgeräte und/oder Baugruppen müssen in Übereinstimmung mit der in einem Mitgliedstaat geltenden Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden, damit gewährleistet ist, daß sie sicher verwendet werden können. Den Druckgeräten und/oder Baugruppen sind ausreichende Benutzungsanweisungen beizufügen, und sie müssen eine Kennzeichnung tragen, anhand derer der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter ermittelt werden kann. Diese Druckgeräte und/oder Baugruppen dürfen nicht die CE-Kennzeichnung tragen.