Modulauswahl STEP BY STEP |
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Ist der max. zul. Druck PS>0,5 bar? |
Ja |
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Liegt ein Ausschluss nach Art. 1 Abs. 2 vor? |
Nein |
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Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion nach |
Nein |
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Ist das Druckgerät befeuert? |
Ja |
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Ist das Druckgerät bestimmt für die Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 110 °C? |
Ja |
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STEP 6 |
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Welcher Gefahrenkategorie ist das Druckgerät aufgrund des Betriebsdruckes und des Volumens gemäß Diagramm 5 zuzuordnen? Schnellkochtöpfe unterliegen einer Entwurfskontrolle nach einem mindestens der Module der Kategorie III entsprechendem Prüfverfahren |
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Besonderer Hinweis
Wenn das Volumen nicht mehr als 2 Liter ist (siehe auch Diagramm 5), ist Art. 4 Abs. (3) anzuwenden:
Die Druckgeräte und/oder Baugruppen müssen in Übereinstimmung mit der in einem Mitgliedstaat geltenden Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden, damit gewährleistet ist, daß sie sicher verwendet werden können. Den Druckgeräten und/oder Baugruppen sind eine ausreichende Betriebsanleitung beizufügen, und sie müssen eine Kennzeichnung tragen, anhand derer der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter ermittelt werden kann. Diese Druckgeräte und/oder Baugruppen dürfen nicht die CE-Kennzeichnung tragen.