Die Europäische Werkstoffzulassung (EAM) ist ein Weg, die Verwendung sicherer Werkstoffe bei fehlenden harmonisierten Normen im Rahmen der Druckgeräterichtlinie zu erleichtern. Sie ist in erster Linie gedacht für besondere oder neuartige Werkstoffgüten um die Entwicklung und Innovation von Werkstofftechnologie zu fördern.
Wann darf sie nicht erteilt werden oder muss sogar zurückgezogen werden?
Eine europäische Werkstoffzulassung (EAM) darf nicht erteilt werden für:
- eine Werkstoffgüte, die von einer aktuellen oder ehemaligen nationalen Werkstoffnorm erfasst wird und die über eine Spezifikation verfügt, die von einer harmonisierten, europäischen Werkstoffnorm erfasst wird.
- eine Werkstoffgüte, die früher Teil einer europäischen nationalen Werkstoffnorm war, die aber nicht von der harmonisierten europäischen Werkstoffnorm erfasst wird, die die europäische nationale Werkstoffnorm ersetzt hat.
In diesen Fällen muss ein Einzelgutachten zu dem Werkstoff (PMA) erstellt werden.
Die Zulassung der EAMs wird durch eine notifizierte Stelle erteilt, die dafür speziell benannt wurde. Eine Europäische Werkstoffzulassung (EAM) muss von der notifizierten Stelle zurückgezogen werden müssen, wenn die Art des Werkstoffs von einer harmonisierten Norm erfasst wird.
Die Fundstellen aller veröffentlichten EAMs werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Das Verfahren zur Europäschen Werkstoffzulassung (EAM):
Das Verfahren über die Europäische Werkstoffzulassung ist in Artikel 15 der DGRL

Bild 1: Verfahren der Europäischen Werkstoffzulassung