Home » Rechtsvorschriften » Ortsbewegliche Druckgeräte
Die Konformitätsbewertung von neuen ortsbeweglichen Druckgeräten ist gemäß § 11 ODV nach den Verfahren durchzuführen wie sie in den Bau- und Prüfvorschriften des ADR/RID [mehr …]
TPED „Wirtschaftsakteure“ wie Hersteller, Bevollmächtigter, Vertreiber, Einführer, Betreiber und Eigentümer haben in der Lieferkette unterschiedliche Aufgaben und Pflichten, um ortsbewegliche Druckgeräte auf dem EU-Binnenmarkt [mehr …]
Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2349)Zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 19. Juni 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 147) geändert. [mehr …]
Verschiedene Stellen im Rahmen der TPED (Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte) und der ODV haben im EU-Transportrecht festgelegte Zuständigkeiten, Aufgaben und Verpflichtungen. Umso wichtiger [mehr …]
Mit der TPED Baumusterzulassung für Tanks, Batteriefahrzeuge und MEGC hat der Hersteller die Erlaubnis, über einen festgelegten Zeitraum, die Herstellung von Tanks mit einem [mehr …]
Mit der TPED Baumusterzulassung für Druckgefäße hat der Hersteller die Erlaubnis, über einen festgelegten Zeitraum, die Herstellung von Druckgefäßen mit einem festgelegten Konformitätsverfahren (unter [mehr …]
Von der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Schiene oder auch Binnenwasserstraßen geht ein erhebliche Unfallgefahr aus. Daher müssen sichere Umschließungen, insbesondere bei Beförderungen [mehr …]
Die Konformitätsbewertung neuer ortsbeweglicher Druckgefäße und gegebenenfalls ihre Ventile und anderen Zubehörteile muss nach den festgelegten Verfahren durchgeführt werden, bevor die Druckgefässe erstmalig auf [mehr …]
Die Konformitätsbewertung von Tanks, Batteriefahrzeuge/-wagen, Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) und gegebenenfalls ihre Ventile und anderen Zubehörteile muss nach den festgelegten Verfahren durchgeführt werden, [mehr …]