Die CE-Kennzeichnung (Druckgeräte) ist ein Konformitätszeichen in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Druckgeräten. Nachstehende allgemeine Fragen und Antworten (FAQs) geben die wichtigsten Antworten in Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung von Druckgeräten.
Welche Bedeutung hat die CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung ist ein wesentlicher Hinweis darauf (aber kein Nachweis dafür), dass ein Druckgerät alle anwendbaren EU-Harmonisierungsvorschriften z. B. DGRL / ATEX Richtlinie.
Die CE-Kennzeichnung ist eine rechtsgültige Konformitätskennzeichnung und ist weder ein Qualitätszeichen noch ein Marketinginstrument.

Wer darf die CE-Kennzeichnung anbringen?
Nur der Hersteller des Druckgerätes (oder sein Bevollmächtigten) darf die CE-Kennzeichnung anbringen.
Was bedeuten die Zahlen hinter der CE-Kennzeichnung?
Die vierstellige Ziffernfolge hinter dem CE-Zeichen ist eine eindeutige Kennziffer einer europäischen Notifizierten Stelle, die bei der EU-Kommission registriert ist und bei dem angewandten Konformitätsbewertungsverfahren (in der Produktionsphase) des jeweiligen Druckgerätes beteiligt war. Druckgeräte mit geringem Gefahrenpotential (Druckgeräte nach Art. 4 Abs, 3) sowie Druckgeräte mit Modul A ist keine Notifizierte Stelle beteiligt, d. h. dann fehlt auch die Kennziffer hinter dem CE-Zeichen.
Zu welchem Zeitpunkt ist die CE-Kennzeichnung anzubringen?
Die CE-Kennzeichnung wird am Ende des Konformitätsbewertungsverfahrens und vor dem Inverkehrbringen angebracht.
Muss das CE-Kennzeichen direkt auf dem Produkt angebracht werden?
Nein, es kann auch auf einem separaten Typenschild/Label angebracht werden, wenn dieses Typenschild dauerhaft leserlich auf dem Produkt dauerhaft befestigt ist.
Kann der Hersteller die CE-Kennzeichnung selbst herstellen?
Das Herstellungsverfahren für die CE-Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Der Hersteller kann dies durch die unterschiedlichsten Verfahren (prägen, ätzen, drucken, stempeln, gießen …) herstellen oder herstellen lassen, so lange er sich an die Anforderungen in Bezug auf dauerhaft, leserlich und Mindestgröße hält.
Welche Mindestgrößen für die CE-Kennzeichnung gelten?
Die Mindestgröße beträgt in der Regel 5 mm, wenn keine Sonderregelungen in den Harmonisierungsvorschriften festgelegt sind z. B. die Funkanlagenrichtlinie.
Wie muss der Hersteller bei der CE-Kennzeichnung vorgehen, wenn das Produkt mehreren EU-Harmonisierungsvorschriften unterliegt?
Mit einer einzigen CE-Kennzeichnung kann nach Abschluss aller Konformitätsbewertungsverfahren die CE-Kennzeichnung angebracht werden.
Wie geht der Hersteller vor, wenn sein zusammengebautes Baugruppe Druckgeräte enthält, die bereits ein CE-Kennzeichnung haben?
Er muss für sein zusammengebautes Baugruppe eine CE-Kennzeichnung anbringen, nur wenn durch den Zusammenbau zusätzliche Risiken entstanden sind und ein zusätzliches Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich war.
Kann die CE-Kennzeichnung auch außerhalb des EU-Harmonisierungsmarktes angebracht werden?
Ja, auch der Hersteller außerhalb des EU-Marktes kann die CE-Kennzeichnung anbringen. Der Importeur obliegen dann die Pflichten zu prüfen, dass die CE-Kennzeichnung ordnungsgemäß nach abgeschlossenem Konformitätsbewertungsverfahren zustande gekommen ist.
Obwohl in den Harmonisierungsvorschriften eine CE-Kennzeichnung vorgesehen ist, kann dennoch bei bestimmten Druckgeräten die CE-Kennzeichnung verboten sein?
a) bei Druckgeräten nach der Druckgeräterichtlinie Art 4. Abs. 3, die nach der der guten Ingenieurpraxis hergestellt werden;
b) bei Druckgeräten, nach der Druckgeräterichtlinie, bei denen das Konformitätsbewertungsverfahren von einer Betreiberprüfstelle (nicht von einer notifizierten Stelle) durchgeführt wurde.
Wenn ein Einführer, Händler oder sonstigen Wirtschaftsakteur unter seinem Namen ein Druckgerät in Verkehr oder wesentlich ändert, dann wird er zum Hersteller und übernimmt auch seine Pflichten. Muss er dann die CE-Kennzeichnung anbringen?
Ja, er übernimmt dann die Verantwortung für die Konformität des Druckgerätes und muss die CE-Kennzeichnung anbringen.
Wann liegt eine formale Nicht-Konformität im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung vor?
Die DGRL definiert die Nicht-Konformität durch eine inkorrekte Anbringung der CE-Kennzeichnungen bezüglich Gestaltung, Größe, Sichtbarkeit, Dauerhaftigkeit und Lesbarkeit.
Wer überwacht die korrekte Verwendung der CE-Kennzeichnung?
Die Überwachung der korrekten Verwendung der CE-Kennzeichnung obliegt den nationalen Marktüberwachungsbehörden in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission.
Ist gewährleistet, dass nur konforme Druckgeräte aus Drittstaaten auf dem EU-Markt gelangen?
Mit der Durchführung von Sicherheits- und Konformitätskontrollen an den Außengrenzen leisten die Zollbehörden einen erheblichen Beitrag zur Arbeit der Marktüberwachungsbehörden. Hierdurch ist eine hohes Schutzniveau gewährleistet. Wenn Zweifel bestehen, können die Zollbehörden die Freigabe der Produkte an den Außengrenzen solange aussetzen, bis durch entsprechende Maßnahmen und Meldung an die nationalen Marktüberwachungsbehörden eine Entscheidung zur Freigabe getroffen ist. Wenn die Produkte eine ernste Gefahr darstellen, kann der Zoll entsprechende Maßnahmen ergreifen (den zollrechtlich freien Verkehr verbieten, unbrauchbar machen, vernichten).
Weiterführende Informationen
Leitfaden (Blue Guide) zur Umsetzung der Harmonisierungsvorschriften