ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU
Die Richtlinie 2014/34/EU ist eine Harmonisierungsrichtlinie ermöglicht daher den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Ziel dieser Richtlinie ist es, das beim erstmaligen Inverkehrbringen die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen solcher Produkte erfüllt werden, die bestimmungsgemäß in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Die Einhaltung der in der Richtlinie definierten wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen über die Konzeption und den Bau sind zwingend erforderlich und durch Konformitätsbewertungsverfahren durch den Hersteller nachzuweisen. Außerdem ist der Hersteller verpflichtet, der zum Zeitpunkt des Baus der Produkte erreichten Stand der Technik anzuwenden. Bei Anwendung entsprechender harmonisierter Normen kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen der Richtlinie erfüllt werden (Vermutungswirkung).
Die Richtlinie verfolgt außerdem das Ziel, die Risiken, die sich aus der Verwendung der Produkte in oder im Zusammenhang mit einem explosionsgefährdeten Bereich ergeben, auszuschalten oder zumindest zu beschränken.
Der Hersteller trägt die Verantwortung für die Durchführung der Analyse, ob sein Produkt unter der Richtlinie 2014/34/EU fällt und welche Anforderungen gelten.
1. Liegt explosionfähige Atmosphäre vor?
2. Ist das Produkt aufgrund der vorgesehenen Verwendung/Einsatzes von der Richtlinie ausgeschlossen?
3. Wie wird das Produkt bestimmungsgemäß im Sinne der Richtlinie eingesetzt?
4. Unter welcher Produktart fällt das Produkt?
5. Nach welchen Kriterien sind die Produkte in entsprechende Kategorien einzustufen?
6. Liegt eine Baugruppe vor und wie erfolgt die Konformitätsbewertung?
7. Welche Schutzmaßnahmen sind aufgrund der Risikobeurteilung erforderlich?