Ein explosionsgefährdete Bereich kann auch innerhalb eines Gerätes vorhanden sein z.B. in folgenden möglichen Ausnahmen :
1. Wenn Produkte, die bestimmungsgemäß explosionsgefährdete Bereiche enthalten, beispielsweise ein Behälter, selbst Geräte mit einer autonomen Funktion, wie in der Richtlinie definiert, enthalten, befinden sich solche Geräte tatsächlich in explosionsgefährdeten Bereichen, wenn sich diese auch in dem Behälter befinden, und sind damit der Richtlinie unterworfen.
2. Wenn Geräte mit explosionsgefährdeten Bereichen wegen ihrer Bauweise, ihres Betriebs usw. einen explosionsgefährdeten Bereich erzeugen können, der sie ganz oder teilweise umgibt, befinden sich derartige Geräte tatsächlich in explosionsgefährdeten Bereichen und sind damit der Richtlinie unterworfen.