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[ Richtlinien nach dem neuen Konzept | Allgemeines zur CE-Kennzeichnung | Umsetzung der Richtlinien in deutsches Recht ]


CE-Kennzeichnung

CE-ZeichenAlle Produkte, die entsprechend der harmonisierten Produktrichtlinien hergestellt werden und in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen in der Regel mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Darunter fallen auch die Druckgeräte. Sie ist ein rechtsgültiges Konformitätszeichen und nicht etwa ein Qualitätskennzeichen oder ein Ursprungskennzeichen.

Das CE-Kennzeichnung zeigt an, dass das Druckgerät oder die Baugruppe den dem Hersteller auferlegten Anforderungen der Druckgeräterichtlinie entspricht.

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Bevollmächtigte, dass das Druckgerät allen Anforderungen der Druckgeräterichtlinie entspricht und das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde.

Die Pflicht zur Anbringung der CE-Kennzeichnung erstreckt sich auf alle Druckgeräte, die für den gemeinschaftlichen europäischen Markt bestimmt sind, d.h. für

-alle neuen Druckgeräte

-aus Drittländern importierte Druckgeräte

-wesentlich veränderte Druckgeräte, die als neue Druckgeräte unter der Druckgeräterichtlinie fallen.

Nicht mit dem CE-Kennzeichnung dürfen Druckgeräte versehen sein, wenn

-die Druckgeräte nach Artikel 4 Absatz 3 der Druckgeräterichtlinie, nach der geltenden guten Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt wurden.

-dadurch Dritte hinsichtlich der Bedeutung und des Schriftbildes der CE-Kennzeichnung irregeführt werden können.

 

Zeitpunkt der Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung darf erst angebracht werden, wenn das Druckgerät fertiggestellt ist oder sich in einem Zustand befindet, der die Abnahmeprüfung ermöglicht und das Konformitätsbewertungsverfahren abgeschlossen ist.

 

Anbringung der CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller oder sein in der EU ansässigen Bevollmächtigten angebracht werden.

Die CE-Kennzeichnung muß folgendes Schriftbild aufweisen:

Bei Verkleinerungen oder Vergrößerungen der CE-Kennzeichnung müssen die Proportionen beibehalten werden.

Die Kennzeichnung muß gut sichtbar, deutlich lesbar und dauerhaft auf das Druckgerät oder auf dem daran befestigten Schild angebracht werden. EineMindesthöhe von 5 mm ist zur Gewährleistung der notwendigen Leserlichkeit erforderlich.

 

Die Kennnummer der notifizierten Stelle

Nur wenn die notifizierte Stelle während der Produktionsphase eingeschaltet war, steht die Kennnummer hinter der CE-Kennzeichnung. Dies ist der Fall wenn die Module A2, C2, D, D1, E, E1, F, G, H, H1 angewendet werden.

Beispiel:

Die CE-Kennzeichnung und die Kennnummer der notifizierten Stelle müssen nicht unbedingt innerhalb der EU angebracht werden. Die Anbringung kann auch in einem Drittland erfolgen, wenn das Druckgerät dort hergestellt wird und die notifizierte Stelle die Konformitätsbewertung in diesem Land durchgeführt hat.

Wenn für die Druckgeräte oder die Baugruppen auch andere Richtlinien gelten die andere Aspekte behandeln und in denen ebenfalls eine CE-Kennzeichnung vorgesehen ist, bedeutet diese Kennzeichnung, dass von der Konformität des Druckgerätes mit den Bestimmungen aller dieser Richtlinien auszugehen ist.