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4. Konformitätsbewertungsverfahren |
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Leitlinie |
Akzeptiert |
Frage |
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Leitlinie 4/1 | 28.01.1999 |
Ist nach Modul G eine Entwurfszulassung durch eine benannte Stelle erforderlich? |
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Leitlinie 4/2 | 28.01.1999 |
Kann die bestehende Zertifizierung eines Qualitäts(sicherungs)systems eines Herstellers, die der |
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Leitlinie 4/3 | 29.06.2000 |
Wie werden Konformitätsbewertungsmodule angewandt, wenn einige Teile eines Druckgerätes oder einige Verfahren im Untervertrag vergeben wurden? |
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Leitlinie 4/4 | 29.06.2000 |
Wenn sich ein Hersteller in der Entwurfsphase für die Anwendung von Modul B oder B1 in Kombination mit einem anderen Modul in der Produktionsphase entscheidet, muss der Hersteller dann die selbe benannte Stelle für die Module in der Entwurfs- und Produktionsphase wählen? |
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Leitlinie 4/5 | 26.06.2001 |
Punkt 3 and 4 von Modul B1 in Anhang III beziehen sich auf Angaben zu den erforderlichen Qualifikationen oder Zulassungen für dauerhafte Verbindungen, die im Entwurfsstadium vielleicht noch nicht vorliegen. Was sind die Mindestanforderungen nach Punkt 3, letzter Spiegelstrich und Punkt 4.1 zweiter und dritter Spiegelstrich ? |
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Leitlinie 4/6 | 07.11.2000 |
Kann eine Baugruppe sich aus Druckgeräten zusammensetzen, auf die unterschiedliche Module der Konformitätsbewertung angewandt wurden? |
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Leitlinie 4/7 | 23.05.2002 |
Hat der Hersteller eines Druckgeräts die Betriebsanleitung bei der Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle vorzulegen und hat die benannte Stelle diese inhaltlich zu prüfen? |
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Leitlinie 4/8 | 26.06.2001 |
Sind bei Modul B1 Prüfungen nach den Abschnitten 4.2 und 4.3 durch die benannte Stelle erforderlich? |
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Leitlinie 4/9 | 28.04.2003 |
Ist ein Hersteller eines Bauteils verpflichtet, eine Entwurfsprüfung, eine Druckprüfung und eine Endabnahme durch eine benannte Stelle durchführen zu lassen, wenn das Bauteil später in einem Druckgerät nach der DGRL verwendet werden soll? |
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Leitlinie 4/10 | 28.04.2003 |
Es gibt viele Organisationen, die Druckgeräte entwerfen, die in der Folge von einer anderen Organisation hergestellt werden. Ist es zulässig, dass die für die Konstruktion verantwortliche Firma eine EG-Entwurfsprüfbescheinigung (B1) erhält und der Hersteller eine entsprechende Bescheinigung für die Produktionsphase, z.B. Prüfung der Produkte (F), erhält? |
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Leitlinie 4/11 | 28.06.2005 |
Sollten Halter und Berstscheibe, die zusammen eine Berstscheibensicherheitseinrichtung zur Verwendung bei mehr als 0,5 bar bilden, getrennte CE-Kennzeichnungen erhalten? |
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Leitlinie 4/12 | 07.12.2007 |
Welche Angaben müssen in dem von der benannten Stelle ausgestellten Zulassungsdokument über die Zulassung eines Qualitätssicherungssystems hinsichtlich des Produktumfanges enthalten sein? |
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Leitlinie 4/13 | 31.03.2006 | Ist es zulässig, dass die benannte Stelle die Bezeugung der Schlussprüfung und der Druckprüfung nach Modul F bzw. der Druckprüfung nach Modul G an den Hersteller delegiert? |
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Leitlinie 4/15 | 06.03.2012 |
Ein Hersteller hat Geräte auf Lager, die nach einem QS Modul (D/D1, E/E1 oder H/H1) hergestellt wurden. Nach Ablauf der Gültigkeit der QS-System-Zertifizierung wechselt der Hersteller für die Neuzertifizierung von der benannten Stelle „X“ zur benannten Stelle „Y“. |