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6. Auslegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen zur Herstellung |
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Leitlinie |
Akzeptiert |
Frage |
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Leitlinie 6/1 | 31.03.2006 |
Nach Abschnitt 3.1.2. (dauerhafte Werkstoffverbindungen) in Anhang I muss die unabhängige Stelle Untersuchungen und Prüfungen vornehmen, um Zulassungen von Arbeitsverfahren und Personal zu erteilen. Muss der Vertreter der unabhängigen Stelle bei dem gesamten Arbeitsverfahren zur Ausführung der dauerhaften Werkstoffverbindung und dem Prüfverfahren zugegen sein? |
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Leitlinie 6/2 | 28.01.1999 |
Welche Dokumente sind gegebenenfalls für die in Anhang I, Punkt 3.2.1 aufgeführte Schlussprüfung zur Verfügung zu stellen? |
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Leitlinie 6/3 | 28.01.1999 |
Wie ist Punkt 3.1.1 in Anhang I bezüglich der Formverfahren zu interpretieren? Macht er für den Hersteller ein Qualifikationsverfahren für Formverfahren erforderlich, das von der benannten Stelle bestätigt wird? |
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Leitlinie 6/4 | 29.01.1999 |
Muss eine benannte Stelle ein Arbeitsverfahren für eine dauerhafte Werkstoffverbindung berücksichtigen, dass durch eine andere benannte Stelle oder eine anerkannte unabhängige Prüfstelle zugelassen wurde? |
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Leitlinie 6/5 | 06.03.2012 |
Gelten die in Anhang I, in den Abschnitten 3.1.2. und 3.1.3 genannten Anforderungen an dauerhafte Werkstoffverbindungen auch für andere dauerhafte Werkstoffverbindungen als Schweißverbindungen? |
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Leitlinie 6/6 | 23.05.2002 |
Wie muss man bei der Zulassung von Personal für die Durchführung der dauerhaften Verbindungen vorgehen, wenn es keine harmonisierten Normen gibt? |
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Leitlinie 6/7 | 03.10.2002 |
Umfasst das Konzept der zerstörungsfreien Prüfungen auch visuelle Untersuchungen? |
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Leitlinie 6/8 | 26.06.2001 |
Was sind die in Anhang I, Abschnitt 3.1.2 letzter Absatz genannten entsprechenden harmonisierten Normen, die die Untersuchungen und Prüfungen für die Zulassung von Verfahren für dauerhafte Verbindungen und von Personal vorsehen ? |
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Leitlinie 6/9 | 26.06.2001 |
Erfordert die Druckgeräterichtlinie eine Akkreditierung des Prüflabors des Herstellers, welches Zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP) oder Zerstörende Prüfungen (ZP) von Druckgeräten oder Teilen, die als drucktragende Teile des Druckgeräts verwendet werden sollen, durchführt? |
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Leitlinie 6/10 | 27.02.2002 |
Wenn ein Hersteller an einem Standort ein Verfahren für dauerhafte Werkstoffverbindungen hat, das von einer benannten Stelle oder einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle zugelassen ist, kann dieser Hersteller dann für gleiche Anwendungen dasselbe Verfahren an anderen Standorten verwenden? |
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Leitlinie 6/11 | 23.05.2002 |
Wie muss man bei der Zulassung von Verfahren für dauerhafte Verbindungen vorgehen, wenn es keine harmonisierten Normen gibt? |
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Leitlinie 6/12 | 20.03.2014 |
In the context of approval of welding procedures and personnel, what is meant by “the third party must perform examinations and tests as set out in the appropriate harmonized standards or equivalent examinations and tests”? |
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Leitlinie 6/13 | 17.03.2004 |
Kann bei Druckgeräten der Kategorien III und IV das Personal für zerstörungsfreie Prüfungen, das Qualifikationsnachweise besitzt, die nicht die Kriterien der harmonisierten Normen (z.B. EN 473:2000 Allgemeine Grundsätze für die Qualifikation und Zulassung von ZfP-Personal) erfüllen, von anerkannten unabhängigen Prüfstellen zugelassen werden, die von einem Mitgliedstaat nach Artikel 13 Abs. 1 notifiziert wurden? |
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Leitlinie 6/14 | 19.01.2005 | Erfordert jeder Schweißvorgang an einem drucktragenden Bauteil eine Qualifikation der Schweißverfahren und der Schweißer/ des Schweißpersonals? |
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Leitlinie 6/15 | 07.03.2013 |
Dort, wo die DGRL die Zulassung von Arbeitsverfahren für dauerhafte Verbindungen verlangt, und die Zulassung auf der Grundlage eines anderen Dokuments als einer harmonisierten Norm erteilt wird, sollte diese Zulassung die DGRL ausdrücklich erwähnen? |
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Leitlinie 6/16 | 20.03.2014 | Do the essential safety requirements apply to temporary components used by the equipment manufacturer either during the manufacturing or for the proof test of a pressure equipment? |
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Leitlinie 6/17 | 20.03.2014 | Is the manufacturer allowed to replace non permanent joining components (bolts, studs, nuts, washers, gaskets) at the end of the proof test without carrying out a new proof test? |
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Leitlinie 6/19 | 11.03.2015 | The Essential Safety Requirements define in Annex I chapter 3.1.2 that the properties of welded joints shall meet the minimum properties specified for the materials to be joined unless other relevant property values are specifically taken into account by the design process. Do these requirements apply also for impact property values? |