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Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie 97/23/EG

1. Anwendungsbereich und Ausschlüsse

2. Einstufung und Kategorien

3. Baugruppen

4. Konformiätsbewertungsverfahren

5. Auslegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen zum Entwurf

6. Auslegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen zur Herstellung

7. Auslegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen zu Werkstoffen

8. Auslegung der anderen grundlegenden Sicherheitsanforderungen

9. Verschiedenes

10. Querschnittsfragen


CD Leitlinien zur DGRL

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8. Auslegung der anderen grundlegenden Sicherheitsanforderungen

Leitlinie

Akzeptiert
durch WGP

Frage

Leitlinie 8/1 29.01.1999

In den sprachlichen Fassungen der Richtlinie wird das Symbol für Volumeneinheit (Liter) nicht durchgehend verwendet (großes L, kleines l). Welches Symbol sollte verwendet werden?

Leitlinie 8/2 08.11.1999

Die Abnahme (Anhang I Abschnitt 3.2.2) der Druckgeräte muss eine Druckfestigkeitsprüfung einschließen, wobei der Druck mindestens dem in Abschnitt 7.4 festgelegten Wert - falls anwendbar - entsprechen muss. Dieser Abschnitt bezieht sich nur auf Druckbehälter. Bedeutet dies, dass Abschnitt 7.4 auf Rohrleitungen, druckhaltende Ausrüstungsteile und Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion keine Anwendung findet?

Leitlinie 8/3 30.06.2000

Welche der Sicherheit dienenden Informationen müssen dem Benutzer in Bezug auf Anhang I, Abschnitt 3.3 und 3.4 übermittelt werden?

Leitlinie 8/4 08.11.1999

Welchen Umfang soll die im dritten Punkt der Vorbemerkungen zu Anhang I genannte Gefahrenanalyse haben?
Wie soll sie dokumentiert werden?

Leitlinie 8/5 08.11.1999

Gehört die Festigkeit der Fundamente (Betonplatten, verdichteter Kies, Verpfählen etc), auf denen die Druckgeräte errichtet werden, zu den Details, die im Rahmen der DGRL zu berücksichtigen sind?

Leitlinie 8/6 23.05.2002

Der erste Absatz von Anhang I Abschnitt 7 sieht ausdrücklich Ausnahmen von den danach genannten allgemeinen Regeln vor. Wie sollte das Erreichen eines ?gleichwertigen Gesamtsicherheitsniveaus in diesem Falle nachgewiesen werden?

Leitlinie 8/7 19.10.2001
(07.09.2004)

Welche Bedingungen sollten bei der Festlegung des maximal zulässigen Drucks PS eines Geräts berücksichtigt werden?

Leitlinie 8/8 19.10.2001

Was bedeutet Produktgruppe?

Leitlinie 8/9 28.02.2002

Muss immer eine individuelle Fabrikationsnummer angegeben werden, selbst wenn die Druckgeräte in Losen oder Serien gefertigt werden?

Leitlinie 8/10 28.02.2002

Verlangt die Richtlinie ein spezielles Format für die Angabe des Herstellungsjahres auf Schnellkochtöpfen?

Leitlinie 8/11 03.10.2002

Ist der Hersteller verpflichtet, auch bei Produkten, die nach einer harmonisierten Norm hergestellt werden, die nach Anhang I Punkt 3 der Vorbemerkung der DGRL vorgesehene Gefahrenanalyse durchzuführen?

Leitlinie 8/12 11.03.2015

Welches sind die anzubringenden wesentlichen zulässigen oberen/unteren Grenzwerte, die in Anhang I Abschnitt 3.3 a) der DGRL genannt werden ?

Leitlinie 8/13

03.11.2003
28.06.2005

Welche Bestimmungen sind für die CE-Kennzeichnung kleiner druckhaltender Ausrüstungsteile und Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion anzuwenden, deren Abmessungen es nicht erlauben, folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Anhang I, Abschnitt 3.3.a) in Bezug auf die erforderlichen Mindestangaben,
- Anhang VI in Bezug auf die Mindestgröße der CE-Kennzeichnung von 5 mm?

Leitlinie 8/14

19.01.2005

Ist es möglich, Druckprüfungen auf statistischer Grundlage bei in Serie hergestellten Sicherheitsventilen vorzunehmen?

Leitlinie 8/15

18.03.2004

Wie sollten die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I in Bezug auf Kesselanlagen zur Erzeugung von Dampf oder überhitztem Wasser, die zum Betrieb ohne kontinuierliche Überwachung ausgelegt sind, interpretiert werden?

Leitlinie 8/16 19.01.2005

Wird der in Anhang I Abschnitt 3.2.2 geforderte hydrostatische Druckversuch durch einen Drucklufttest ersetzt, da das Einfüllen von Wasser nachteilig oder nicht durchführbar ist, welcher Wert hat dann für den Drucklufttest zu gelten?

Leitlinie 8/17 19.01.2005

Ist es möglich, die von Anhang I Abschnitt 3.3 geforderte Kennzeichnung und Etikettierung auf einem Aufkleber anzubringen?

Leitlinie 8/18 11.03.2015

Welche Kennzeichnung ist auf den Bestandteilen von Druckgeräten, die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, anzubringen?

Leitlinie 8/19 06.03.2012

Welche Kennzeichnung ist auf den Bestandteilen von Druckgeräten, die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, anzubringen?



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