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9. Verschiedenes |
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Leitlinie |
Akzeptiert |
Frage |
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Leitlinie 9/1 | 29.01.1999 |
Was ist unter "guter Ingenieurspraxis" zu verstehen? |
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Leitlinie 9/2 | 08.11.1999 |
Was bedeutet in Artikel 11 Absatz 1 ?Werkstoffe, deren Verwendung vor dem 29. November 1999 als sicher befunden wurde? |
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Leitlinie 9/3 | 08.11.1999 |
Ist die Zulassung eines Werkstoffherstellers Teil des europäischen Werkstoffzulassungsverfahrens für Werkstoffe, deren Verwendung vor dem 29. November 1999 als sicher befunden wurde? |
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Leitlinie 9/4 | 29.06.2000 |
Darf eine europäische Werkstoffzulassung für Werkstoffe, deren Verwendung vor dem 29. November 1999 als sicher befunden wurde auf einen oder mehrere Werkstoffhersteller beschränkt werden? |
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Leitlinie 9/5 | 08.11.1999 |
Unter welchen Bedingungen kann in Anwendung der DGRL ein anderes Dokument als eine harmonisierte Norm (nationale Norm, Regeln der Technik oder ein privates technisches Dokument) für den Entwurf und die Fertigung von Druckgeräten verwendet werden? |
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Leitlinie 9/6 | 08.11.1999 |
Ist es möglich, beim Entwurf und der Fertigung von Druckgeräten entsprechend der Druckgeräterichtlinie eine oder mehrere harmonisierte Normen, Regelwerke oder Spezifikationen teilweise anzuwenden? |
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Leitlinie 9/7 | 03.11.2003 |
In welchen Fällen dürfen in Verkehr gebrachte Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion nicht die CE Kennzeichnung nach der DGRL tragen? |
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Leitlinie 9/8 | 08.11.1999 |
Konformität mit der DGRL wird für einige Rohrleitungen durch Artikel 3.1.3 verlangt, die Teil einer industriellen Anlage sind. Können alle diese Rohrleitungen einer Anlage von einer einzigen CE-Kennzeichnung erfasst werden? |
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Leitlinie 9/9 | 29.06.2000 |
Wenn ein Druckgerät von Artikel 3 Abs. 3 erfasst wird und es eine europäische Produktnorm (EN) für diese Art von Druckgerät gibt, bedeutet das, dass die europäische Norm (EN) die Bedeutung der guten Ingenieurspraxis erläutert? |
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Leitlinie 9/10 | 29.06.2000 |
Wird eine EG-Baumusterprüfung bzw. EG-Entwurfsprüfung unter Verwendung von Einzelgutachten zu Werkstoffen durchgeführt sind diese Einzelgutachten dann auf alle Druckgeräte anwendbar, die von dieser Prüfung umfasst werden? |
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Leitlinie 9/11 | 28.02.2002 |
Sind bei der Erstellung eines Einzelgutachtens zu Werkstoffen, deren Verwendung vor dem 29. November 1999 als sicher befunden wurde, die für diese Werkstoffe vorhandenen Daten bei der Beurteilung der Eignung des betreffenden Werkstoffs zu berücksichtigen? |
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Leitlinie 9/12 | 29.06.2000 |
Gelten die Anforderungen von Anhang I Abschnitt 4 betreffend Werkstoffe auch für die in Artikel 3 Abs. 3 beschriebenen Druckgeräte (gute Ingenieurpraxis)? |
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Leitlinie 9/13 | 07.03.2013 |
Welche formalen Anforderungen gelten für ein Werkstoff-Einzelgutachten (PMA)? |
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Leitlinie 9/14 | 08.11.2000 ergänzt: 25.4.2013 |
Können die [im Anhang I Abschnitt 4.2 b) dritter Gedankenstrich] genannten Einzelgutachten zu den Werkstoffen von einer Betreiberprüfstelle im Rahmen der Konformitätsbewertung von Druckgeräten auf der Grundlage der Module A1, C1, F oder G durchgeführt werden? |
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Leitlinie 9/15 | 19.10.2001 |
Ein Betreiber hat einen Auftrag für ein Druckgerät an einen Hersteller in Mitgliedstaat "A" gegeben; dieser Mitgliedstaat hat sich für die Nicht-Anwendung von Artikel 14 entschieden; das Druckgerät soll jedoch als Teil einer Industrieanlage in Mitgliedstaat "B", wo Artikel 14 anerkannt wird, in Betrieb gehen. Kann Mitgliedstaat "A" sich weigern zu gestatten, dass die Betreiberprüfstelle, die in einem anderen Mitgliedstaat gemäß Artikel 14 zugelassen ist, in seinem Hoheitsgebiet tätig wird, und somit verhindern, dass die Betreiberprüfstelle die Konformität des Druckgeräts bewertet? |
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Leitlinie 9/16 | 28.11.2001 |
Braucht ein Druckgerät oder eine Baugruppe, die mit der CE - Kennzeichnung versehen sind, beim Inverkehrbringen eine EG-Konformitätserklärung? |
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Leitlinie 9/17 | 28.11.2001 |
Wie soll ein Hersteller mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die Voraussetzungen nach der in einem Mitgliedstaat geltenden guten Ingenieurpraxis erfüllen? |
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Leitlinie 9/18 | 03.11.2003 |
Artikel 4.1 der DGRL sieht das freie Inverkehrbringen bzw. die freie Inbetriebnahme von mit der CE Kennzeichnung versehenen Druckgeräten vor. Unter welchen Umständen kann die Anwendung nationaler Vorschriften (z.B. durch staatliche Behörden oder private, zugelassene Stellen) über wiederkehrende Prüfungen ein Handelshemmnis darstellen? |
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Leitlinie 9/19 | 28.11.2001 |
Welche Informationen sollten beim Inverkehrbringen von Druckgeräten oder Baugruppen, die unter Artikel 3 Abs. 3 (gute Ingenieurpraxis) fallen, mitgeliefert werden um anzuzeigen, dass sie mit den Bestimmungen von Artikel 3 Abs. 3 übereinstimmen? |
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Leitlinie 9/20 | 03.11.2003 |
Ist es zulässig, dass für mit der CE-Kennzeichnung versehene Kessel zur Dampf- und Heißwassererzeugung, die für den Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung vorgesehen sind, zusätzlich zur DGRL nationale Anforderungen betreffend den Entwurf, die Konformitätsbewertung sowie die Installation von Sicherheitssystemen gelten? |
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Leitlinie 9/21 | 03.11.2003 |
Artikel 4 der Druckgeräterichtlinie gestattet es den Mitgliedstaaten, zu verlangen, dass die in Anhang I, Abschnitte 3.3 und 3.4 genannten Angaben zu Druckgeräten in der Sprache des Landes vorliegen, in dem die Druckgeräte und Baugruppen an den Endbenutzer übergehen. Bedeutet dies, dass in einem solchen Fall die Aufgabe der Übersetzung dem Hersteller obliegt? |
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Leitlinie 9/22 | 18.03.2004 |
In welcher Sprache muss die EG-Konformitätserklärung abgefasst sein? |
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Leitlinie 9/23 | 18.03.2004 |
Welche Aspekte dürfen bei der Prüfung vor Inbetriebnahme nach innerstaatlichem Recht nicht bewertet werden, wenn diese Produkte in den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie (DGRL) fallen? |
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Leitlinie 9/24 | 18.03.2004 |
Welche zusätzlichen Anforderungen an Auslegung, Fertigung und Bewertung von Druckgeräten und Baugruppen, die in den Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie (DGRL) fallen und explosionsgefährliche/entzündliche Fluide enthalten, sind im innerstaatlichen Recht zusätzlich zu den Anforderungen der DGRL zulässig? |