Home » Rechtsvorschriften » Druckgeräte » Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie
Der Status „Notifizierte Stelle“ ist ein Begriff aus dem EU-Recht und steht in der Europäischen Union ansässigen Konformitätsbewertungsstellen zur Verfügung, wenn Sie durch ein [mehr …]
Die CE-Kennzeichnung als Konformitätszeichen steht auf dem europäischen Binnenmarkt für freien Warenverkehr von sicheren Produkten. Die europäischen harmonisierten Produktvorschriften über das Inverkehrbringen von neuen [mehr …]
Richtlinien nach dem neuen Konzept schreiben häufig vor, dass Produkte vor dem Inverkehrbringen durch unabhängige Dritte zertifiziert werden. Bei diesen unabhängigen Dritten handelt es [mehr …]
Anerkannte unabhängige Prüfstellen übernehmen Aufgaben in Bereichen, die von öffentlichem Interesse sind, und müssen daher den zuständigen nationalen Behörden gegenüber verantwortlich bleiben. Um für [mehr …]
Das EAM Verfahren für eine europäische Werkstoffzulassung ist in Art. 15 der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU festgelegt. Nachstehend der Originaltext zur Europäischen Werkstoffzulassung aus der DGRL: [mehr …]
Die CE-Kennzeichnung ist ein wichtiger Indikator (aber kein Beweis) für die Konformität eines Druckgerätes mit den EU-Rechtsvorschriften und ermöglicht den freien Verkehr von Druckgeräten [mehr …]