Home » Rechtsvorschriften » Druckgeräte » DGRL Klassifizierung
Unter „Baugruppen“ versteht man mehrere Druckgeräte, die von einem Hersteller zu einem integrierten und funktionsfähigen Ganzen zusammengefügt wurden. Was ist eine Baugruppe? Der Begriff [mehr …]
Unter Dampferzeuger sind befeuerte Druckbehälter oder anderweitig beheizte Druckgeräte, bei denen die Gefahr einer Überhitzung besteht gemeint. Sie werden gemäß Anhang II der Druckgeräterichtlinie [mehr …]
Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion sind Vorrichtungen für Druckgeräte wie Behälter, Rohrleitungen und befeuerte oder anderweitig beheizte Druckgeräte, einschließlich der Fälle, in denen solche Geräte in [mehr …]
Druckhaltende Ausrüstungsteile werden gemäß Anhang II der Druckgeräterichtlinie nach steigendem Gefahrenpotenzial in Kategorien eingeteilt. Die Kategorie wird nach dem unten aufgeführten Verfahren bestimmt. Die [mehr …]
Rohrleitungen werden gemäß Anhang II der Druckgeräterichtlinie nach steigendem Gefahrenpotenzial in Kategorien eingestuft. Die Kategorie wird nach dem unten aufgeführten Verfahren bestimmt. Die ermittelte [mehr …]
Druckbehälter werden gemäß Anhang II der DGRL in Kategorien mit steigendem Gefahrenpotenzial eingeteilt Die Kategorie wird nach dem unten aufgeführten Verfahren festgelegt. Die festgelegte [mehr …]
Die DGRL-Anforderungen an als „Gute Ingenieurpraxis“ eingestufte Druckgeräte“ sind in Artikel 4 Absatz 3 der Druckgeräterichtlinie enthalten. „Gute Ingenieurpraxis“ (SEP) bedeutet, dass diese Druckgeräte [mehr …]