Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-04
In einem ersten Schritt muss der Hersteller die Eigenschaften, den Umfang, die Umgebung sowie die Umstände der bestimmungsgemäßen Verwendung des Druckgeräts oder der Baugruppe bestimmen und dokumentieren. In einem nächsten Schritt werden Gefährdungen bzw. Gefährdungssituationen, die während der Lebensdauer des Druckgeräts oder der Baugruppe unter nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Bedingungen auftauchen könnten, ermittelt. Der Hersteller […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-05
Die Festigkeit der Fundamente gehört nicht zu den Details, die von den notifizierten Stellen in den Modulen B Baumusterprüfung (Entwurfsmuster), G etc. zu prüfen sind. Jedoch ist der Hersteller durch Nr. 3.4 des Anhangs I der DGRL verpflichtet, die maßgeblichen Informationen (Stützkräfte etc.) zu liefern, sodass die für die Montage der Druckgeräte zuständige Stelle den […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-20
Die neu eingeführten Anforderungen stellen kein vollkommen neues Konzept dar. Sie verdeutlichen die einschlägigen Vorschriften der DGRL, die an den „Neuen Rechtsrahmen“ (NLF) angepasst wurden und beschreiben das Konzept, das den Auslegungs-, Herstellungs- und Konformitätsbewertungsprozessen der DGRL zugrunde lag und liegt, besser. Ein Hersteller, der eine Gefahrenanalyse gemäß RL 97/23/EG durchgeführt und auf dieser Grundlage […]