Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-15
Alle grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I finden Anwendung, wenn die entsprechenden Gefährdungen vorhanden sind. Die folgenden Beobachtungen, die nicht unbedingt erschöpfend sind, erläutern, wie einige der grundlegenden Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit einem Betrieb ohne kontinuierliche Überwachung verstanden werden können. Grundlegende Sicherheits-anforderungAnhang I Erläuterungen 1.1 Die Kesselanlage muss automatisch betrieben werden können und einen Kontrollmodus „Betrieb […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie E-04
Die Vermeidung von Gefahren durch Überdruck von Feuerlöschern muss unter allen vorhersehbaren Umständen entweder durch Beseitigung der Gefahr durch konstruktive Gestaltung oder durch eine Schutzvorrichtung erreicht werden. Die Brandgefahr von außen ist je nach Art des Feuerlöschers angemessen zu berücksichtigen. Da tragbare Feuerlöscher sehr weit verbreitet sind und auch Verbraucherprodukte sind, muss ein möglicher Fehlgebrauch […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie E-06
Nein. Wenn unter nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Bedingungen die zulässigen Grenzwerte überschritten werden können, muss eine Schutzvorrichtung in Form eines Ausrüstungsteils mit Sicherheitsfunktion eingesetzt werden, welche gegebenenfalls durch eine Überwachungseinrichtung ergänzt wird. AnmerkungAnhang I Nr. 2.11 listet die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an die Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion auf, die auf Überwachungseinrichtungen keine Anwendung finden. Insbesondere müssen Ausrüstungsteile […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-16
Im Allgemeinen sind Druckregler druckhaltende Ausrüstungsteile. Nur für den Fall, bei dem sie die Definition eines Ausrüstungsteils mit Sicherheitsfunktion erfüllen, und somit eine spezifische Sicherheitsfunktion haben, sind sie als Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion anzusehen und müssen die Anforderungen des Anhangs I Nr. 2.11 erfüllen. Wird ein Druckregler in eine Baugruppe eingebaut, in der der Auslegungsdruck des […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-20
Ein Messsystem alleine kann nicht als Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion betrachtet werden, denn nach der DGRL muss es notwendigerweise: Um ein Regelsystem als Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion einzustufen, muss es als letztes entscheidendes Mittel zum Schutz des Druckgeräts vor einem Überschreiten der zulässigen Grenzen konstruiert und in Verkehr gebracht sein und muss daher den entsprechenden wesentlichen Anforderungen […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-43
Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion sind Ausrüstungsteile, die Druckgeräte vor dem Überschreiten der zulässigen Grenzen schützen sollen (Druck, Temperatur, Wasserstandhöhe …). Inwieweit das Ausrüstungsteil oder eine Kombination von Ausrüstungsteilen geeignet ist, bestimmt sich auf der Grundlage der besonderen Eigenschaften des Geräts oder der Baugruppe, wie zum Beispiel: Siehe auch Leitlinie A-20.