Druckgeräterichtlinie Leitlinie E-01
Es ist davon auszugehen, dass AnmerkungModul B: EU-Baumusterprüfung (Entwurfsmuster) ist nicht anwendbar auf Geräte, die durch experimentelle Auslegung geprüft werden.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie E-07
Nein. Die in Anhang I Nr. 2.2.2 zweiter Anstrich festgelegten Grenzwerte betreffen die Druckgeräte selbst, nicht ihre Bauteile. Die Ergebnisse der experimentellen Methode, die auf die Bauteile angewandt wird, werden bei der Auslegung des Druckgeräts berücksichtigt. Vgl. auch Leitlinie D-09.